"Eine weitere Verschiebung wäre kein Problem"
06.09.2019
Frank Rottenbacher, Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW
Die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen (Taping) erhitzt weiter die Gemüter. Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW fordert nun, dieses komplett aus der neuen FinVermV zu streichen. Dass diese damit etwas später in Kraft trete, sei kein Problem.
Im Rahmen der MiFID II Evaluation hat sich die Bundesregierung Ende August klar gegen das alternativlose Taping ausgesprochen. So fordert das Bundesfinanzministerium in einem Positionspapier , dass der Kunde die Aufzeichnung ablehnen können muss (finanzwelt berichtete). Zugleich befindet sich die FinVermV aber auf dem Weg in den Bundesrat, wo sie am 20. September verabschiedet werden soll – inklusive verpflichtendem Taping.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer eigenen Sichtweise zu folgen und das alternativlose Taping aus dem FinVermV-Entwurf zu streichen oder die Verabschiedung der FinVermV so lange aufzuschieben, bis über diese MiFID-Regelung in Brüssel erneut beraten wurde“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Taping ist ein Bürokratie- und Datenschutzmonster, was niemand möchte und niemand braucht. Die FinVermV ist nun bereits 1 Jahr und 9 Monate zu spät dran. Da führt eine erneute Verschiebung bei den Finanzanlagenvermittlern auch zu keinen weiteren Problemen“, begründet Frank Rottenbacher die Aufforderung des AfW.
Der AfW hat von Anfang das Taping kritisiert und begrüßt daher die Position der Bundesregierung, die MiFID an einigen Punkten praxistauglicher zu gestalten. Somit würden zahlreiche Probleme entschärft, die mit dem Taping einhergehen, bspw. Fragen zum Datenschutz oder welche Stellen eines Telefonats aufgezeichnet werden müssten. (ahu)