Ein Trendverstärker

11.03.2021

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Das Thema Nachhaltigkeit macht auch vor der Kapitalanlage nicht halt – und wird im nächsten Jahr durch eine gesetzliche Regelung sogar noch weiter gestärkt. Auch für Berater dürfte damit eine Änderung einhergehen.

Der 10. März 2021 soll die Finanzdienstleistungsbranche (im wahrsten Sinne des Wortes) nachhaltig verändern: An diesem Tag tritt mit der „Offenlegungsverordnung“ eine EU-Richtlinie in Kraft, nach der Berater und Anbieter von Kapitalanlagen im Beratungsgespräch den Kunden nach dessen Interesse zu nachhaltigen Investments befragen und entsprechende Produkte vorschlagen müssen. Zudem sind Berater dazu verpflichtet zu begründen und protokollieren, warum sie keine Kapitalanlagen anbieten, die Wert auf Nachhaltigkeit legen. Diese Offenlegungsverordnung könnte als Katalysator für einen schon länger bestehenden Trend wirken: „Schon heute ist das Thema in der Beratung wichtig“, so Dr. Helge Lach, Mitglied des Vorstandes des Deutschen Vermögensberatung AG, der auf eine Studie des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) verweist, in der jeder fünfte Befragte angab, dass ihm bei der Geldanlage das Thema Nachhaltigkeit wichtig sei. „Dies zeigt: Wer heute zu Finanzanlagen berät, muss sich mit dem Thema nachhaltige Anlage auskennen und vor allem auch passende Produkte im Angebot haben“, so der DVAG-Vorstand weiter. Wie groß bereits heute das Interesse der Anleger an nachhaltigen Produkten ist, macht auch Angela McClellan deutlich. „Unser Marktbericht 2020 – Deutschland, Österreich und die Schweiz zeigt: Das Volumen an nachhaltigen Fonds und Mandaten, welches den Privatinvestoren zugerechnet wird, hat sich im letzten Jahr verdoppelt.“ Die Geschäftsführerin des FNG Forum Nachhaltige Geldanalagen geht davon aus, dass die Offenlegungsverordnung diese Zahlen weiter erhöhen wird. „Durch die kommende gesetzliche Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in der Anlageberatung wird die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten voraussichtlich weiter steigen.“

Ein wesentlicher Grund für die mit der Offenlegungsverordnung steigende Nachfrage nach nachhaltigen Geldanlagen könnte sein, dass die Kunden mehr über das Wesen dieser Produkte erfahren. „Die neue Verordnung der EU-Kommission wird hinsichtlich der ESG-Nachhaltigkeitskriterien für deutlich mehr Transparenz sorgen“, so Norbert Porazik. Nach Meinung des geschäftsführenden Gesellschafters der Fonds Finanz Maklerservice GmbH dürften die Folgen für das Beratungsgespräch sehr individuell sein. „Ob sich die Pflicht auf die Beratung auswirken wird, hängt insbesondere vom Informationsbedürfnis und der persönlichen Einstellung der Kunden ab. Je nachdem wie bedeutend ihnen die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sind, müssen die Vermittler entsprechend darauf reagieren. Nur so kann eine Vereinbarkeit des optimalen Produkts mit den Wertvorstellungen der Kunden gewährleistet werden“, so Norbert Porazik, der besonders bei einer bestimmten Kundengruppe großes Absatzpotenzial für nachhaltige Geldanlagen sieht. „Vor allem die jüngere Generation möchte künftig bei der Produktauswahl einen nachhaltigen Fußabdruck hinterlassen und wird viel Wert auf die ESG-Kriterien legen.“ Bei dieser Zielgruppe wird der 10. März also keine große Veränderung bedeuten. (ahu)