Die Lücke bleibt
17.01.2018
Foto: © cherezoff - stock.adobe.com
Trotz einer Anhebung des Krankengeldes drohen gesetzlich Versicherten bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhebliche Einbußen. Eine private Krankenversicherung kann Abhilfe schaffen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Arbeitnehmer bei längerer Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dieses beträgt grundsätzlich 70 % des Bruttoentgeltes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes und seit 1. Januar maximal 3.097,50 Euro im Monat. Im Vorjahr lag es noch bei 3.045 Euro monatlich. Vom Brutto-Krankengeld werden noch insgesamt 12,075 % Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Für kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr kommt noch ein Zuschlag von 0,25 % hinzu. „Die Lücke zum Nettoeinkommen ist vielen Versicherten nicht bewusst“, erklärt die uniVersa und gibt ein Beispiel: So kommt ein 30-jähriger Single mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro und einem Nettoverdienst von 1.900 monatlich auf lediglich 1.500 Krankengeld. Die Lücke von 400 Euro kann er durch eine private Krankentagegeldversicherung schließen. Die uniVersa bietet ein solche für 4,89 Euro monatlich an. Der Versicherer rät zudem Gutverdienern, bei der Bedarfsrechnung stets das Höchstkrankgeld im Auge zu behalten. Durch dieses kann die monatlich Lücke ab einem Monatseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.425 Euro überproportional steigen. In Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet das Krankentagegeld den wirkungsvollsten Schutz, um das Arbeitseinkommen bei Krankheit abzusichern. (ahu)