Debeka wehrt sich vor Gericht
17.12.2013
Generaldirektor Uwe Laue
Die Debeka hat am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt erwirkt. Diese Verfügung untersagt sinngemäß die Erweckung des Eindrucks, der Versicherer unterhalte ein „geheimes System von Zuträgern" in der Beamtenschaft.
(fw/hwt) Darüber hinaus darf die Zeitung nicht mehr den Eindruck erwecken, die Debeka zahle im Vorfeld eines Vertragsabschlusses für einen „bloßen Tipp" 50 Euro. Zudem darf das Handelsblatt nicht weiter verbreiten, die Tippgeber würden von der Debeka zu einer vom rheinland-pfälzischen Ministerium abgemahnten Gewinnerzielung „angestachelt". Das Blatt darf ferner nicht mehr verbreiten, das hessische Innenministerium habe die mit Provisionen honorierten Tätigkeiten der Beamten als Tippgeber am 20. Dezember 2010 in einem Erlass als „illegal" bezeichnet.