Debeka: Ganz einfach zur eigenen Photovoltaikanlage
04.11.2022
Foto: © U. J. Alexander- stock.adobe.com
Erneuerbare Energien sind derzeit das Top-Thema. Selbst erzeugter Solarstrom vom Dach ist das Ziel vieler Hausbesitzer. Aber wie kommen sie zu einer eigenen Photovoltaik- beziehungsweise PV-Anlage, die Sonnenlicht in Strom verwandelt? Was müssen sie beachten? Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, weiß, wie man am besten vorgeht – Schritt für Schritt.
Der Klimaschutz profitiert auf jeden Fall. Für das eigene Portemonnaie ist abzuwägen: Bekommt das Hausdach genügend Sonne ab? Denn wenn es überwiegend im Schatten liegt, kann weniger Sonnenlicht in Energie umgewandelt werden. Dabei ist nicht nur eine südliche Ausrichtung interessant, sondern auch eine nach Ost und West. Ist das Dach noch gut in Schuss? Schließlich soll es die Anlage mindestens 20 Jahre lang tragen. Wie viel Strom verbraucht der eigene Haushalt? Danach richtet sich die Anzahl der Module auf dem Dach.
Faustregel: Wer den selbst produzierten Strom direkt nutzt, profitiert am meisten. Dabei können Zeitschaltuhren von Geräten und Haustechnik helfen. Überschüssiger Strom kann entweder ins Stromnetz eingespeist oder im eigenen Speicher aufbewahrt werden, bis er (etwa abends oder nachts) benötigt wird. Wer seinen erzeugten Strom gar nicht selbst nutzt, sondern komplett ins Netz einspeist, profitiert von einer höheren Einspeisungsvergütung.
Die Schritte zur eigenen PV-Anlage
Zunächst sollte man den eigenen Strombedarf ermitteln und sich über die Größe der Anlage Gedanken machen. Dabei auch geplante Anschaffungen wie Elektroauto oder Wärmepumpe einbeziehen. Hilfreich können beispielsweise Informationen vom Steuerberater oder von der Verbraucherzentrale sein, bevor Angebote bei Installationsfirmen eingeholt werden und die Finanzierung geplant wird. Denn wer selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss eigentlich diese Einkünfte versteuern. Bleibt die Anlage allerdings unter der Leistung von zehn Kilowatt-Peak (kWp) und ist für den Eigenbedarf gedacht, kann das Finanzamt dies auf Antrag als „Liebhaberei“ einstufen, womit diese Steuerpflicht wegfällt.
Wer Fördermittel, z. B. von der Kommune, beantragt: Vertrag mit der Installationsfirma erst dann unterschreiben, wenn die Mittel dafür bewilligt sind.
Wie ist die PV-Anlage optimal abgesichert?
In der Wohngebäudeversicherung kann die PV-Anlage als Bestandteil des Hauses gegen die dort üblichen Gefahren wie etwa Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel versichert werden. Eine Elektronikversicherung, zum Beispiel bei der Debeka, bietet eine „Allgefahrendeckung“. Diese erstattet Sachschäden durch Bedienungs- und Materialfehler, Diebstahl von Modulen oder Tierbisse. Mit Elektronik- oder Wohngebäudeversicherung kann der Ertragsausfall abgesichert werden, wenn man etwa wegen eines versicherten Schadens keinen Strom produzieren kann. Auch das Haftpflichtrisiko sollte man beachten, etwa wegen Schäden, die Dritten durch herabstürzende Teile entstehen.
Oft ist eine Anlage schon in der Privathaftpflicht mitversichert, ansonsten ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung empfehlenswert.