BVK: mehr Verbraucherschutz für die Tätigkeit von Finfluencern

19.02.2025

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem jüngsten Merkblatt erläutert, dass sogenannte Finfluencer nicht als Anlageberater einzustufen sind. Diese Einschätzung sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisch.

Die Einschätzung basiert laut BaFin darauf, dass Finfluencer keine individuellen Empfehlungen aussprechen und keinen direkten Kontakt zu ihren Followern pflegen. Demnach unterliegen sie nicht den strengen Regularien, die für Anlageberater gelten.  „Diese Interpretation der BaFin greift jedoch zu kurz und verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger“, erwidert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Eine Studie der BaFin aus dem Jahr 2024 zeigt, dass viele Menschen im Alter von 18 bis 45 Jahren soziale Medien als primäre Informationsquelle für Finanzentscheidungen nutzen. Finfluencer spielen dabei eine zentrale Rolle und beeinflussen maßgeblich die Investitionsentscheidungen dieser Altersgruppe.  „Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle. Die BaFin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen", sagt Heinz.

Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entsteht eine regulatorische Lücke, die potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger haben kann. Ohne angemessene Aufsicht besteht das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können. Der BVK setzt sich satzungsgemäß dafür ein, den Berufsstand von ungeeigneten Personen freizuhalten. Auch das EU-Parlament plant im Rahmen der Retail Investement Strategy (RIS) eine Definition und stärkere Regulierung von Finfluencern. Sie sollten im Sinne des Verbraucherschutzes einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Anleger in sozialen Medien verlässliche und fundierte Informationen erhalten und vor potenziellen Fehlentscheidungen geschützt werden.

Der BVK wird sich im Sinne des Verbraucherschutzes dafür einsetzen, dass Verbraucher auch im virtuellen Bereich geschützt werden und das von der EU geforderte „equal level playing field“ auch für Finfluencer gilt. (fw)