BVK begrüßt den Start des Trilogverfahrens

24.03.2025

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass das Trilogverfahren zwischen der EU-Kommission, dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament zur Abstimmung der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy - RIS) gestartet ist.

„Damit nimmt dieses komplexe politische Vorhaben einen weiteren Schritt zu seinem finalen Abschluss sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir begrüßen auch, dass im Zuge der Schaffung einer EU-Spar- und Investitionsunion (SIU) Optionen geprüft werden, die RIS zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Denn es ist folgerichtig, dass das Ziel der EU, Wohlstand und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas zu fördern, nur gelingen wird, wenn man die bürokratischen Hürden bei Investitionen der Versicherungs- und Finanzbranche sowie beim privaten Beteiligungskapital der Bürgerinnen und Bürger löst.“

Deshalb hält es der BVK für weitsichtig, dass bei diesem Verfahren in den nächsten Wochen geprüft werden soll, wie die Ausarbeitung der RIS gelingen kann. Hier wird also der Zeitdruck die RIS bald zu finalisieren, gesenkt, und es könnte sogar sein, dass die RIS in die EU-Spar- und Investitionsunion integriert oder ggf. sogar ganz zurückgenommen wird.

„Allerdings hat sich die EU-Kommission vorbehalten, ein Veto einzulegen, falls die Beratungen zur RIS dem Ziel widersprechen, eine größere Beteiligung von Privatanlegern an dem Renditepotenzial von Finanzmärkten zu ermöglichen und / oder ihren Schutz ignorieren“, betont BVK-Präsident Heinz. „Hier existieren also noch einige Unwägbarkeiten hinsichtlich der Ausgestaltung der EU-Spar- und Investitionsunion sowie der RIS. Dies soll bis zum dritten Quartal 2025 entschieden werden.“

Der BVK wird das weitere Verfahren engmaschig begleiten, die weiteren Verfahrensergebnisse prüfen und die Interessen der Versicherungsvermittler einbringen. (mho)

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