BU-Versicherung: Condor Leben streicht Umorganisationsklausel

02.04.2024

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Die Condor Lebensversicherungs-AG verzichtet ab sofort in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebes. Das gilt unabhängig vom ausgeübten Beruf oder der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen. Bevor Selbstständige eine private BU-Rente erhalten können, prüft der Versicherer normalerweise, ob sie ihren Betrieb in zumutbarer Weise umorganisieren können. Diese Prüfung entfällt bei Condor nun vollständig.

Einfach und unkompliziert

„Für viele Selbstständige sind die Regelungen zur Umorganisation oft schwierig nachzuvollziehen. Deshalb machen wir es bei Condor einfach und unkompliziert und streichen die Umorganisation komplett“, betont Hans-Jürgen Sattler, Vorstand der Condor Lebensversicherungs-AG. „Dieser Schritt gibt den Versicherten und auch den Maklern maximale Transparenz.“

Größtmögliche Flexibilität in allen drei Tariflinien

Der komplette Verzicht auf Umorganisation ist eines der Highlights der lebensbegleitenden BU-Versicherung der Condor. Denn ob Schüler oder Student, ob Angestellter oder Beamter, ob selbstständig oder in Teilzeit – die Lebensplanung kann sich ändern. Deshalb bietet Condor in allen drei Tariflinien (basic, comfort und premium) ihrer BU-Versicherung größtmögliche Flexibilität. Dazu gehört ebenfalls die innovative Teilzeitklausel. Dank dieser gelten bei allen neu abgeschlossenen BU-Policen auch nach einem späteren Wechsel in Teilzeit dieselben Leistungsvoraussetzungen wie zuvor als Vollzeitkraft. Außerdem bietet Condor eine echte und vollständige „Dienstunfähigkeits- Klausel“ (DU-Klausel) für Beamte und Richter. Bei Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen verlangt Condor keinen Nachweis eines 50-prozentigen BU-Grads wie bei einer „normalen“ BU. (mho)