BU-Rating 2025: Weniger Bestnoten

10.04.2025

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Foto: © Marc Theis, Hannover

Der anhaltende Wettbewerb zwischen BU-Anbietern hat zunehmend Auswirkungen auf Stabilität und Leistungspraxis. Franke und Bornberg beantwortet diese Herausforderung mit einem Relaunch der Ratingkriterien. Nur jeder dritte BU-Tarif kann in allen Untersuchungsbereichen voll überzeugen. 

Seit dem marktweit ersten Rating für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) von Franke und Bornberg im Jahr 1995 kannte die Tarifqualität nur eine Richtung: nach oben. Doch inzwischen ist die Qualität weitgehend ausgereizt. „30 Jahre Produktratings und Wettbewerb haben Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Produktkategorie mit dem höchsten Qualitätsniveau gemacht. Verbesserungen sind im Leistungskern kaum noch möglich“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Was einst einen Unterschied machte, etwa der Verzicht auf abstrakte Verweisung, ist heute in praktisch allen Tarifen Standard. Mittlerweile sind die Versicherungsbedingungen der meisten BU-Tarife ohne ernsthaften Makel. Aber hohe Qualität kann auch zu einem Problem für die Anbieter und damit auch für die Kunden werden, denn seit über 15 Jahren herrscht zusätzlich ein harter Preiswettbewerb. Das scheint zwar erfreulich, kann sich aber für Anbieter und Kunden auch negativ auswirken. Läuft der Wettbewerb aus dem Ruder, kommen Überschüsse unter Druck und bei der Leistungsregulierung wird auf die Bremse getreten. Am Ende verlieren die Kunden. Franke und Bornberg reagiert auf diese Entwicklung mit einem Relaunch der Ratingkriterien.

BU-Stabilität und faire Leistungspraxis: Tarife sind nicht alles

Tarifqualität hin oder her – Die Stunde der Wahrheit schlägt erst im Leistungsfall. Deshalb zieht Franke und Bornberg seit 2019 das Abschneiden beim BU-Leistungspraxisrating zur Bewertung von BU-Tarifen heran. Jetzt wurde die Gewichtung des Kriteriums erhöht. Und weil BU-Verträge über viele Jahre hinweg Schutz zum kalkulierbaren Preis bieten müssen, spielt die Stabilität des Versicherers ebenfalls eine Rolle. Überschusssenkungen und damit Erhöhungen der Zahlbeiträge während der Laufzeit einer BU sind heute keine Seltenheit mehr. Für die Bewertung verwendet das BU-Rating aktuelle Ergebnisse aus dem map-report BU-Stabilität. Dieser untersucht unter anderem, ob der langjährige scharfe Prämien-Wettbewerb Spuren hinterlässt und wie zukunftsfähig BU-Versicherer aufgestellt sind.

Das sind die besten SBU-Tarife 2025

Für das Rating zu selbstständigen BU-Tarifen (SBU) hat Franke und Bornberg 121 Tarife von 54 Versicherern nach 74 Kriterien analysiert. Die notwendige Neujustierung von Ratingkriterien zeigt, welche Tarife und Anbieter in Qualität, Stabilität und Leistungspraxis überzeugen können: 2025 erhält nur noch jeder dritte Tarif (34,71 %) die Bestnote FFF+ hervorragend. Im Vorjahr waren es noch 57 % gewesen. 17 von 54 Versicherern platzieren mindestens einen Tarif in der Top-Gruppe.

Top oder Flop? Aktuelle Trends in der BU

Nachversicherungsgarantien haben Konjunktur. Viele Versicherer erhöhen die Grenzen, bis zu denen Renten steigen dürfen. Für jüngere Versicherte sind Nachversicherungsgarantien nützlich und wichtig. Trotzdem ist Augenmaß angebracht. „Versicherer sollten mit Bedacht handeln und zusätzliche Leistungen ohne erneute Risikoprüfung nur in einem vertretbaren Rahmen gewähren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Rentenhöhen erreicht werden, die die üblichen und berechtigten Annahmekriterien umgehen“, mahnt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.

Drei Versicherer verzichten derzeit sogar auf die konkrete Verweisung und verlassen damit den Bereich des Versicherungsschutzes. Ein Trend lässt sich daraus aber nicht ableiten. Versicherer nutzen die Neukalkulation von Tarifen gern für Änderungen im Bedingungswerk. Aber zum Jahreswechsel hat kein einziger die konkrete Verweisung aus seinen Bedingungen getilgt. Wedekind bewertet den Verzicht auf konkrete Verweisung ohnehin kritisch: „Großzügige Geschenke für wenige Versicherte eignen sich nicht als Marketing-Turbo. Hier wird das Kollektiv der Versicherten zur Kasse gebeten und die Stabilität des Bestandes gefährdet“, so Wedekind. Es fehlen Rechengrundlagen und Erfahrungen. Ähnlich kritisch bewertet Franke und Bornberg den vollständigen Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen. „Wenn Versicherer bei Betrieben mit weniger als fünf oder mittlerweile zehn Beschäftigten auf Umorganisation verzichten, geht das in Ordnung. Ein genereller Verzicht ohne Ansehen der individuellen Gegebenheiten aber ist auf unserer Watchlist in Sachen Stabilität.“

Der neue Rechnungszins und seine Folgen für die BU-Versicherung

Seit der Erhöhung des Rechnungszinses auf 1 % sind die Bruttoprämien (also der Preis vor Rabatten) im Schnitt um 5 % gesunken. Die Überschüsse (Sofortverrechnung) entstehen größtenteils aus Risikogewinnen. Sie haben sich kaum verändert. Damit sinkt der Brutto-Netto-Spread tendenziell. Im laufenden Rentenbezug ist die Überschussbeteiligung durchschnittlich um die erwarteten 0,75 %-Punkte zurückgegangen. (mho)

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