bAV zu kostenintensiv für KMU
29.01.2014
Bei der bAV gibt es ein starkes Gefälle zwischen Klein und Groß. Während in größeren Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern 84 % der Beschäftigen eine bAV besitzen, sind es in kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern lediglich 30 %.
(fw/hwt) Das zeigt der Alterssicherungsbericht 2012 und deshalb hat sich auch die neue Bundesregierung die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittelständischen Betrieben auf die Fahne geschrieben. Für den Pensionsberater Longial aus Düsseldorf ist klar, dass sich die Rahmenbedingungen verändern müssen. Nur so könne die Verbreitung der bAV in den KMUs stärker gefördert werden. Hemmnisse auf fiskalischer Seite und die Komplexität der steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen seien Gründe für die nur zögerliche Durchdringung der bAV bei KMUs.
„Kleinen Unternehmen ist die bAV oft zu kostenintensiv, zu aufwändig, zu kompliziert", weiß auch Dr. Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der Geschäftsführung der Longial. „Sie scheuen die langfristigen Verpflichtungen, etwaige Risiken oder auch die mangelnde Flexibilität. Politik und der Gesetzgeber müssen hier für Abhilfe sorgen."
Die Longial kritisiert jedoch nicht nur, sie kommt auch gleich mit konkreten Vorschlägen daher, wie es KMUs leichter gemacht werden könnte, künftig verstärkt auf die betriebliche Altersvorsorge zu setzen. Möglich wäre etwa, steuerliche Obergrenzen zu erhöhen. So könnten mehrere Durchführungswege zusammengelegt werden, die bisher aus steuerlichen Gründen aufgeteilt sind. Weiterhin müsste die Belastung von Betriebsrenten mit Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen in voller Höhe reduziert werden. Das Verfahren, so heißt es von Longial, sei kontraproduktiv. Es führe zu einer Doppelverbeitragung von Ansammlungsbeträgen einerseits und Versorgungsleistungen andererseits. Außerdem müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein so genanntes Opting Out geschaffen werden. Gemeint ist, dass Mitarbeiter auch zwangsweise in die bAV-Regelungen ihres Arbeitgebers einbezogen werden können und sie nicht individuell entscheiden, ob sie teilnehmen.
Longial teilt zudem auch die Meinung der Bundesregierung, dass die deutsche bAV nicht durch Pläne der EU – etwa die Eigenkapitalvorschriften von Pensionskassen denen der Versicherungen anzunähern – geschädigt werden dürfen. Dazu Dr. Kolvenbach: „Das Vorhaben der EU könnte je nach Ausprägung die deutsche bAV massiv treffen, wenn man bedenkt, dass große Mengen an bAV gegen Entgeltverzicht über Pensionskassen durchgeführt werden." Für die Pensionskassen würde das zu einem erheblichen Plus des heutigen Bedarfs an Eigenkapital und damit zum Aus für viele Kassen führen. Deswegen betont Dr. Kolvenbach auch noch einmal die Verantwortung der Politik: „Die neue Bundesregierung hat es jetzt in der Hand, wichtige Impulse für die Stärkung der bAV in Deutschland zu setzen."