Auflösung der Zinszusatzreserve ab 2026 erwartet

04.03.2024

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Foto: © GDV

Die Versicherer blicken noch weiter in die Zukunft. Die seit 2022 stark gestiegenen Kapitalmarktzinsen werden zu einem Anstieg des Referenzzinses führen: „Für die Zeit ab 2026 erwarten wir eine vermehrte Auflösung von Teilen der Zinszusatzreserve”, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der zusätzliche Sicherheitspuffer war aufgrund der Niedrigzinsen erforderlich geworden und kann nun schrittweise reduziert werden. „Das dürfte die Ertragslage und Überschüsse der Lebensversicherer weiter verbessern”, so Asmussen weiter.

Zeitnahe Entscheidung über Höchstrechnungszins erforderlich

In der Diskussion um eine Anhebung des Höchstrechnungszinses teilt die Versicherungswirtschaft die Einschätzung der Deutschen Aktuarvereinigung. Diese empfiehlt eine Anhebung auf 1 Prozent ab 2025. “Dies kann eine Ausweitung der Angebotspalette für Produkte mit 100 Prozent Beitragsgarantie ermöglichen, wie zu der Zeit, als der Höchstrechnungszins bei 0,9 Prozent lag”, so Asmussen. Das gilt insbesondere für das Angebot von Riester-Tarifen, bei denen der Gesetzgeber 100 Prozent Beitragsgarantie vorschreibt. Vor allem sicherheitsorientierte Kunden würden davon profitieren. Der Trend zu kapitalmarktnahen Lebensversicherungsprodukten mit geringeren Garantien dürfte sich aus Sicht der Versicherer trotzdem weiter fortsetzen. 

“Wichtig ist, dass die Versicherer schnell, am besten noch im ersten Quartal, Gewissheit haben, wie es an dieser Stelle weitergeht”, betont Asmussen. Die Entscheidung trifft das Bundesfinanzministerium. Unter 0,9 Prozent sollte der Höchstrechnungszins 2025 nicht liegen. Dem zusätzlichen Aufwand der erforderlichen Produktanpassungen würde ein zu geringer Nutzen für die Kundinnen und Kunden gegenüberstehen. (mho)

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