Auf alles vorbereitet

14.12.2020

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Die Zeiten für BU-Versicherer waren noch nie einfach. Denn die Menschen wissen zwar sehr wohl, wie existenziell unverzichtbar ihre Policen sind – in der Realität zeigt sich dies jedoch nicht in Neuverträgen. Das liegt auch an völlig falschen Vorstellungen. Dabei zeigt ganz aktuell die Corona-Pandemie, dass man bestimmte Lebensrisiken nicht auf die leichte Schulter nehmen darf.

Die gesetzlichen Leistungen zur Arbeitskraftabsicherung reichen nicht aus. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für Beschäftigte, die nach 1961 geboren sind, längst nicht mehr. Dennoch glaubt jeder zweite Bundesbürger, bei BU durch eine staatliche Rente abgesichert zu sein. Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Versorgungswerks MetallRente, für die das Meinungsforschungsinstitut Kantar Public 2.000 Deutsche zwischen 14 und 65 Jahren befragt hat. In der jungen Generation der 14- bis 29-Jährigen ist diese Versorgungsillusion noch stärker ausgeprägt. Hier gehen sogar knapp 60 % von staatlicher Unterstützung aus. Den Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kennt nur eine Minderheit. So weiß nur gut ein Drittel (36 %), dass man sich eine andere Arbeit suchen muss, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem gelernten Beruf arbeiten kann. Ausnahme: wer auf Dauer weniger als sechs beziehungsweise drei Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann. Die dann gezahlte Rente erreicht jedoch in der Regel nur das Niveau der Grundsicherung. Laut Deutscher Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 ganze 835 Euro. Wie weiterhin aus der Umfrage hervorgeht, gibt es aber auch einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, dass die Leistungen des Staates nicht ausreichend sind. Für eine deutliche Mehrheit der Deutschen (71 %) ist klar, dass sie zusätzlich vorsorgen müssen. Mehr als 80 % der Deutschen sind der Meinung, dass man sich spätestens zum Start ins Berufsleben um die Absicherung seiner Arbeitskraft kümmern sollte. Nur gut jeder Zehnte würde damit bis zur Gründung einer Familie warten. Doch obwohl ein Großteil theoretisch weiß, dass es sinnvoll ist, früh mit der Vorsorge zu beginnen, scheitert es häufig an der praktischen Umsetzung. Der Hauptgrund für eine fehlende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist Geldmangel (38 %). Jeder Dritte ohne Vorsorge gibt an, sich nicht oder nicht genug mit dem Thema beschäftigt zu haben und wenig darüber zu wissen. Das erklärt auch ein weiteres Umfrageergebnis: Die Deutschen sind schlecht informiert über Vorsorgemöglichkeiten zur Arbeitskraftabsicherung. Während der private Berufsunfähigkeitsschutz in der Bevölkerung eine hohe Bekanntheit von 88 % erreicht, sind andere Angebote wie Dread-Disease- oder Grundfähigkeitsversicherung mit jeweils 22 % nahezu unbekannt. Dabei ist das Risiko hoch, im Laufe seines Arbeitslebens selbst zeitweise oder dauerhaft berufsunfähig zu werden. Statistisch gesehen ist jeder Vierte betroffen. Swiss Life agiert im Bereich Arbeitskraftabsicherung als Konsortialführerin für MetallRente.

BU-Absicherung auch beim Immobilienerwerb unverzichtbar

Gelegenheiten für den Vertrieb gäbe es zur Genüge. Ein Beispiel: Zur Immobilienfinanzierung wird immer wieder eine Risikolebensversicherung empfohlen. Logischerweise müsste doch auch eine Arbeitskraftabsicherung hinzukommen. Klaus-Peter Klapper von der Stuttgarter Lebensversicherung sieht das zumindest so: „Ja, das ist richtig. Eine Immobilienfinanzierung sollte im Idealfall nicht nur für den Todesfall abgesichert werden, sondern auch für den Fall, dass das Einkommen wegfällt.“ Zustimmung kommt von Michael Stille, dem Vorstandschef der Dialog: „Der Verlust der Arbeitskraft ist ein stark unterschätztes Risiko, dies gilt auch im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung.“ Hier gebe es zwei Wege: Werde die BUZ mit Beitragsbefreiung abgeschlossen, zahle die Dialog bei BU den Beitrag für die Risikolebensversicherung über die gesamt Laufzeit weiter. Der zweite Weg sei der Abschluss einer BUZ mit Rente. Hier werde die Darlehensrate aus der BU-Rente bezahlt, das Haus bleibe im Besitz der Familie. Im Sinne einer umfassenden Absicherung stelle der zweite Weg zwar die teurere, aber beste Lösung dar.

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