Auch bei Krankheit Geld
28.01.2014
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Die Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EBU) der NÜRNBERGER zahlt ab sofort auch bei Unfall oder Krankheit.
(fw/hwt) Die Besonderheit: der neue Leistungsbaustein beinhaltet eine 50 %-Pauschalentschädigung. Man weiß, dass Selbstständige und Unternehmer in Notfallsituationen andere Sorgen haben. Deshalb müssen Kunden dem Versicherer auch nur ihre Arbeitsunfähigkeit melden und schon bekommen sie bis zu sechs Wochen lang die Hälfte des versicherten Tagessatzes ausbezahlt. Selbstverständlich wird die volle Leistung erstattet, sobald die konkreten Kosten belegt werden. Doch so will man bei der Nürnberger erst einmal schnelle und vor allem unbürokratische Soforthilfe leisten.
Weitere Vorteile der Leistungsumfangserweiterung: Zwei statt bisher vier Berufsgruppen sollen den Tarif noch einfacher gestalten, es gibt eine einheitliche Mindestprämie und auch auf die generelle Selbstbeteiligung wird ab sofort verzichtet. Außerdem greift die NÜRNBERGER-Police schon ab einer Arbeitsunfähigkeit von 70 %. Der Versicherer betont auch noch einmal die Wichtigkeit einer eigenständigen Absicherung des Betriebs. Eine Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeld-Versicherung decke weder die fortlaufenden Kosten, noch kompensiere sie den entgangenen Gewinn. Das sei bei der EBU anders, sie sichere die Fixkosten und den entgangenen Gewinn bis zu zwei Jahre lang ab. Eine ebenfalls neue Summenermittlungshilfe soll die Vermittler außerdem bei der Wahl der Höhe der Versicherungssumme unterstützen.