Altersvorsorge: uniVersa verbessert Fondspolice

14.01.2025

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Die uniVersa hat die Erhöhung des Höchstrechnungszinses bei ihren fondsgebundenen Rentenversicherungen berücksichtigt. Damit erhalten Versicherte bei Vertragsablauf einen höheren garantierten Rentenfaktor.

Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus hat das Bundesfinanzministerium zum Jahreswechsel den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 0,25 auf 1,0 Prozent angepasst. Die uniVersa berücksichtigt die verbesserten Rechnungsgrundlagen seit Januar bei ihrer fondsgebundenen Rürup- und Privat-Rente sowie der Nachhaltigkeitspolice. Damit erhöht sich der garantierte Rentenfaktor bei üblichen Vertragskonstellationen zwischen sechs und 15 Prozent. Der Rentenfaktor ist eine wichtige Rechengröße bei Fondspolicen. Er gibt an, mit welchem Wert das gebildete Kapital zu Rentenbeginn in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird. Die Verbesserungen gelten für Neukunden sowie für Zuzahlungen und Erhöhungen bei Bestandsverträgen ab der Tarifgeneration 2008. Zudem werden Kunden, die im alten Jahr ab Mitte September einen Vertrag abgeschlossen haben, durch eine abgegebene Umstellungsgarantie automatisch und kostenfrei auf die verbesserten Konditionen umgestellt.

Als Besonderheit verzichtet die uniVersa auf eine nachträgliche Reduzierungsmöglichkeit per Treuhänderzustimmung und führt zu Rentenbeginn eine Günstigerprüfung durch. Gilt zu diesem Stichtag etwa durch eine niedrigere Lebenserwartung oder einem gestiegenen Zins ein höherer Rentenfaktor, wird dieser bei der Umrechnung zum Vorteil der Versicherten zugrunde gelegt. (fw)