Allianz ergänzt Allianz RiesterRente um Zusatzbaustein
07.02.2013
Die Allianz Lebensversicherungs-AG (Allianz Leben) bietet seit Anfang diesen Monats einen neuen Zusatzbaustein zur Allianz RiesterRente an, die sogenannte „Berufsunfähigkeitsrente zur Beitragssicherung“ (BSR). Dieses Angebot bietet den Vorteil, dass sich aus den Zahlungen der BU-Rente im Fall der Berufsunfähigkeit die Beiträge für die RiesterRente weiter finanzieren lassen.
(fw/ah) Das Risiko der Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Mit dem Zusatzbaustein muss der Versicherte keine Einbußen bei seiner Altersvorsorge befürchten. Aus rechtlichen Gründen muss die BSR über eine BU-Rente erfolgen, über die der Kunde im Leistungsfall frei bestimmen kann. Die Vorteile für den Kunden liegen auf der Hand: Die Beiträge für die BSR werden - als Teil des gesamten Riester-Beitrags - durch Zulagen und ggf. zusätzliche Steuerersparnis gefördert. Wird ein Kunde berufsunfähig, muss er die Rente zwar versteuern, da er dann aber meist einen niedrigen Steuersatz haben dürfte, ist diese Belastung relativ gering. Zudem erhält er für die fortgeführte RiesterRente weiterhin die Zulagen, sofern die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit gegeben sind.
"Nachdem wir bis Ende Juni 2010 rund 1,8 Millionen RiesterRenten verkauft haben, war uns wichtig, für unsere künftigen Kunden die Frage zu klären, was passiert, wenn sie berufsunfähig werden und wer die Beiträge zahlt, wenn ihr Einkommen entfällt," erklärt Jörg Braun, Leiter des Maklerzentralbereichs Allianz Leben.
Die Höhe der garantierten BU-Rente aus der BSR muss mit der Höhe der Eigenbeiträge zur Altersvorsorge übereinstimmen. Abweichende BU-Renten sind nicht möglich. Für die Gesamtversicherung - sprich: für die Riester-Rente und die BSR - kann ein Zuwachs zwischen ein und zehn Prozent vereinbart werden. Mehr als der Höchstbetrag von 2100 Euro ist jedoch nicht möglich.