Ageas Deutschland begrüßt Schritte zur gesetzlichen Neuregelung der Honorarberatung

07.02.2013

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Positives Feedback erntet das Bundesministerium für Verbraucherschutz von der Ageas Deutschland Lebensversicherung AG für seine Vorschläge in Bezug auf eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung.

(fw/ck)Das Eckpunktepapier des Ministeriums limitiert die Honorarberatung im Bereich der Versicherungsprodukte auf den Begriff des in der Praxis seltenen "Versicherungsberaters". "Das hilft dem Verbraucher am Ende gar nicht und führt in eine falsche Richtung. Denn trotz gleicher Qualifikation und Unabhängigkeit werden Versicherungsmakler damit aus diesem Markt ferngehalten. Wir brauchen eine pragmatische Lösung, die es Kunden und qualifizierten Beratern ermöglicht, sich für das Provisions- oder Honorarmodell zu entscheiden, und dies rechtssicher und transparent". Ageas erwartet nun weitere Abstimmungsprozesse, um Praxistauglichkeit und größtmöglichen Verbrauchernutzen einer gesetzlichen Regulierung sicherzustellen.

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