14 Beschwerden sind kein Zeichen schlechter Qualität

23.05.2019

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Als Hauptargument für einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wird eine schlechte Beratungsqualität angeführt. Die aktuellen Zahlen des Ombudsmanns entziehen diesem Argument aber jegliche Grundlage.

Heute hat Versicherungsombudsmann Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier die Jahresstatistik für 2018 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass es im vergangenen Jahr 103 „zulässige Beschwerden“ gegen Vermittler gab, ein weiterer Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. 45 dieser Beschwerden betrafen den Bereich Lebensversicherung. Diese Zahl bedeutet aber noch lange nicht, dass in 103 Fällen insgesamt bzw. 45 Fällen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen der Vermittler schlechte Arbeit geleistet hat. „Zulässig“ bedeutet lediglich, dass die Beschwerde ausreichend Anlass dafür gab, dass sich die Schlichtungsstelle überhaupt mit ihr inhaltlich beschäftigte. Wie berechtigt diese Beschwerde war, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. So gingen von den insgesamt 103 Beschwerden nur 32 für den Beschwerdeführer aus und waren somit auch inhaltlich begründet. Wenn der Anteil der „erfolgreichen“ Beschwerden auf die Lebensversicherung übertragen wird, bedeutet dies, dass in ca. 14 Fällen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen schlechte Beratungsqualität vorlag – bei Millionen vermittelten Verträgen pro Jahr eine verschwindend geringe Zahl. Da in der Statistik nicht nach Vertriebswegen unterschieden wird, ist auch nicht klar, wie viele der Beschwerden sich gegen Versicherungsmakler richteten, die ja vom geplanten Provisionsdeckel betroffen wären.

Diese Zahlen entziehen einem wesentlichen Argument für den geplanten Provisionsdeckel für Versicherungsmakler in der Lebensversicherung sämtliche Grundlagen: Die Beratungsqualität sei schlecht, weshalb nur Vermittler eine erhöhte Provision von 4 % erhalten dürften, deren Beratungsqualität anhand bestimmter Kriterien nachgewiesen sei. Die Einhaltung der Kriterien solle von den Versicherungen kontrolliert werden. Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW bezeichnet das System von Qualitätskriterien als „extrem bürokratisch und kaum umsetzbar“.

„Das ist statistisch NULL. Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie völlig absurd es ist, den Vermittlern pauschal eine schlechte Beratungsqualität zu unterstellen und damit auch noch ein Gesetz begründen zu wollen, was massiv in Grundrechtspositionen vor allem von mittelständischen Gewerbetreibenden eingreift.  4.700.000 – in Worten: viermillionensiebenhunderttausend - vermittelte Versicherungsverträge 2018 und dabei nur 14 – in Worten: vierzehn - berechtigte Beschwerden zur Vermittlung - das sind Zahlen, die die Branche stolz vor sich hertragen kann. Besser geht es nicht und es wird Zeit, dass die Politik hier Anerkennung ausspricht, statt abwegige Negativunterstellung zur Gesetzesbegründung heranzuziehen“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, zu den Zahlen.

PS: Gegen Versicherungsunternehmen gab es laut Jahresstatistik des Versicherungsombudsmanns mehr als 14.000 Beschwerden. (ahu)

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