PATRIZIA: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

16.08.2016

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Die ordentliche Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG vom 16. Juni 2016 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von 76.323.533,00 Euro um 7.632.354,00 Euro auf 83.955.887,00 Euro nach den Vorschriften der §§ 207 ff. AktG zu erhöhen.

(fw/rm) Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von 7.632.354,00 Euro der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 7.632.354 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Berichtigungsaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie durchgeführt, die an die Aktionäre der PATRIZIA Immobilien AG im Verhältnis 10:1 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. Die entsprechende Satzungsänderung ist am 12. August 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Augsburg eingetragen und damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 83.955.887,00 Euro und ist eingeteilt in 83.955.887 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Transaktion wird von der Dero Bank AG, München, begleitet. Stichtag für die Zuteilung der Berichtigungsaktien ist der 26. August 2016. Den Aktionären unserer Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE000PAT1AG3 am 26. August 2016, abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 10:1 Berichtigungsaktien zu, sodass auf je zehn (10) alte Aktien eine (1) neue Aktie entfällt. Da sämtliche Aktien der PATRIZIA Immobilien AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Gratisaktien nichts weiter zu veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien am 26. August 2016 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift. Soweit aufgrund des Zuteilungsverhältnisses von 10:1 Teilrechte (ISIN DE000PAT6AG2 / WKN PAT6AG) auf den Bestand der berechtigten Aktionäre entfallen, werden die berechtigten Aktionäre über ggf. erforderliche Maßnahmen (Erteilung von An- oder Verkaufsaufträge für Teilrechte) durch ihre Depotbank informiert. Die Berichtigungsaktien erhalten die gleiche ISIN wie die alten Aktien (ISIN DE000PAT1AG3). Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen. Erster Handelstag der Berichtigungsaktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ist der 29. August 2016. Die Berichtigungsaktien sind ab diesem Tag zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Aktien der PATRIZIA Immobilien AG „ex Berichtigungsaktien“. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Emittentin sind nicht vorgesehen. www.patrizia.ag