Ombudsstelle Geschlossene Fonds: Leichter Rückgang im Beschwerdeaufkommen

07.02.2013

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Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Berlin, konnte im vergangenen Jahr einen leichten Rückgang des Beschwerdeaufkommens verzeichnen. Dies ist ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 zu entnehmen.

(fw/kb) Demnach sind 2009 insgesamt 88 Anfragen bei der Ombudsstelle eingegangen. Im Vorjahr waren es noch 125. 34 dieser Anfragen richteten sich gegen geschlossene Fonds, die von Vereinsmitgliedern initiiert worden sind. Betroffen waren 27 verschiedene geschlossene Fonds von 19 Mitgliedsunternehmen. 40 Anfragen betrafen geschlossene Fonds, die nicht von Vereinsmitgliedern aufgelegt wurden, weitere acht bezogen sich nicht auf geschlossene Fonds sondern z.B. auf offene Fonds oder Versicherungen. In sechs Fällen richtete sich die Beschwerde gegen ein Vertriebsunternehmen bzw. den Bankenvertrieb.

Insgesamt konnten 81 Fälle abgeschlossen werden. In drei Fällen kam es zu Einigungen, die allesamt die Auflösung des Vertrages und die Rückabwicklung der Beteiligung betrafen. In zwölf Fällen hat die Prüfung der Ombudsfrau ergeben, dass eine inhaltliche Beurteilung des Falles nicht möglich ist, da es sich um einen unzulässigen Verfahrensgegenstand handelt. 59 Fälle musste die Ombudsstelle wegen Unzuständigkeit zurückweisen. Sieben Fälle wurden von den Beschwerdeführern nicht weiter verfolgt.

Die häufigsten Beschwerdegründe bezogen sich auf die Kündigung der Beteiligung (15 Beschwerden) und auf Prospektfehler (elf Beschwerden). Weitere Beschwerden hatten Fehler bei Auszahlungen/Ausschüttungen (sieben Fälle), Kontroll- und Auskunftsrechte (sechs Fälle) sowie den Widerruf der Beteiligung (fünf Fälle) zum Gegenstand. Ein weiterer Fall bezog sich auf die Übertragung der Beteiligung, 37 Beschwerden wurden unter sonstigen Beweggründen zusammengefasst.

Der vollständige Tätigkeitsbericht steht unter www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de/publikationen.html zum Download bereit.

Die Ombudsstelle versteht sich als eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und Initiatoren, Treuhändern, Vertrieben und Vermittlern geschlossener Fonds. Ihre Einrichtung im März 2008 geht auf eine Initiative des Berliner VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. und seiner Mitgliedsunternehmen zurück.