Neue Methoden benötigen neue Versicherungen

14.08.2019

Die R+V passt ihren Versicherungsschutz auf Probleme an, die mit 3 D-Druckern auftreten können / Foto: © aapsky - stock.adobe.com

Die R+V Versicherung hat ihre Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung modifiziert und an moderne Produktionsverfahren angepasst. Firmenkunden können damit auf einen Rundumschutz für die neuen Risiken des 3D-Drucks zurückgreifen.

Durch Additive Druckverfahren, auch als „3D-Druck“ bekannt, werden Fertigungsprozesse revolutioniert und die Materialkosten können damit erheblich gesenkt werden. Jedoch wirft die Fertigung per 3D-Drucker auch gravierende Haftungsfragen auf. So stellt sich die Frage was passiert, wenn die Bauteile durch einen Fehler in der Drucksoftware unbrauchbar sind, nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen und beim Gebrauch brechen oder der Käufer seine Produktion wegen zu hoher Ausschussquoten an mangelhaften Teilen stoppen muss.

Damit Firmenkunden in solchen Fällen von finanziellen Problemen verschont bleiben, hat die R+V Versicherung ihre Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung umfassend an die neuen Risiken angepasst. So beinhaltet die Versicherung nun eine Mitversicherung von Rechtsverletzungen, beispielsweise von Marken-, Urheber- und Patenrechten, die gerade im Auftragsdruck schnell eintreten können. Zudem sichert die R+V den Nutzungsausfall bzw. den Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Abnehmers ab und reduziert die sonst üblichen Ausschlüsse, z.B. hinsichtlich der sogenannten Erprobungsklausel. In dem neuen Baustein zur Absicherung von Ansprüchen und Schäden aus der Nutzung von Additiven Druckverfahren geht R+V sogar über die Deckung der klassischen Haftpflichtversicherung hinaus und ersetzt auch Eigenschäden des Herstellers.

Wenn die hergestellten Produkte aufgrund eines Mangels unbrauchbar sind, übernimmt die Versicherung bspw. die Materialkosten für nicht wiederverwendbare Rohstoffe und die Entsorgungskosten für den produzierten Ausschuss. Zudem übernimmt die Versicherung die Mehrkosten des Herstellers, die notwendig sind, um eine drohende Betriebsunterbrechung in seinem Unternehmen zu vermeiden. In diesen Fällen werden bspw. die Umrüstungskosten oder Einsatz von gemieteten Druckern übernommen. Dasselbe gilt auch für die Kosten für externe Lohnunternehmen oder Dienstleister.

„Der 3D-Druck wirft neue Fragen zum Versicherungsschutz auf. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Produkthaftung, Produktrückrufe und eventuell eintretende Eigenschäden des Herstellers, weil er seine ursprünglich genutzten Zulieferer nicht mehr in Regress nehmen kann“, erklärt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden. „Als Versicherer des Genossenschaftlichen FinanzVerbunds haben wir daher für unsere Firmenkunden, die Produkte in eigener Regie im 3D-Druckverfahren herstellen oder externe 3D-Druckzentren betreiben, unsere Haftpflichtversicherung umfassend erweitert.“ (ahu)