Mathematische Grundlagen Solvency II

31.07.2016

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Der Versicherungsmarkt und die Versicherungsaufsicht in Europa sind in den letzten Jahrzehnten stets mit Veränderungen konfrontiert worden und werden dies immer noch. Durch die Einführung des neuen Aufsichtssystems Solvency II in Europa soll die Berechnung des Solvenzkapitals risikoorientierter erfolgen und Versicherungsunternehmen sollen sich ihrer Risiken bewusster werden.

(fw/rm) Am 49. Jahrestag der Universität Ulm wurde Dr. Andreas Niemeyer für seine Dissertation »Risk management and regulatory aspects of life insurance companies with a special focus on disability insurances«, die er am Institut für Versicherungswissenschaften geschrieben hat, mit dem Promotionspreis ausgezeichnet. Diese Arbeit ist im Rahmen des Ulmer Forschungsprojektes „Risikomanagement und Regulierung von Lebensversicherungsprodukten“ entstanden und liefert eine mathematisch saubere Grundlage für Solvency II und die darin verwendeten Konzepte (wie z.B. die Risikomarge). Als Anwendung wird dabei insbesondere die Kalkulation in der Berufsunfähigkeitsversicherung untersucht, bei der u.a. die Verweildauer eine Rolle spielt. Die Forschungsergebnisse von Dr. Niemeyer stellen eine wesentliche Weiterentwicklung der Methodik auf diesem Gebiet dar und wurden bereits vorher mit mehreren Preisen für ihre besondere Qualität ausgezeichnet. In der kumulativen Dissertation werden vier Forschungsfragen aus dem Bereich Risikomanagement und Regulierung von Versicherungsunternehmen aufgegriffen. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Berufsunfähigkeitsversicherung, da es bei diesem Produkt neben den klassischen Zuständen „aktiv“ und „tot“ auch noch den Zustand „invalide“ gibt, wodurch sich komplexere Abhängigkeiten ergeben. Im ersten Forschungsbeitrag “Fundamental definition of the Solvency Capital Requirement in Solvency II” werden unterschiedliche Auslegungen der Solvenzkapital-Definition unter Solvency II verglichen. Es werden genaue Kriterien angegeben, wann welche Auslegungen identisch sind und wann es Gegenbeispiele gibt, sodass die Auslegungen im Allgemeinen nicht identisch sein können. Es stellt sich zusätzlich heraus, dass eine Auslegung unter gewissen Voraussetzungen zu einem geringeren Solvenzkapital führt als die anderen. Übersteigt das vorhandene Eigenkapital das benötigte Solvenzkapital kann die Differenz theoretisch ausbezahlt werden. Wird nun das Solvenzkapital danach erneut berechnet, kann es sich vom vorherigen Wert unterscheiden. Diesen Vorgang kann man unendlich oft wiederholen. Es wird gezeigt unter welchen Voraussetzungen diese Iteration konvergiert und dessen Grenzwert diskutiert. www.uni-ulm.de