Hartz IV-Empfänger mit PKV bekommen Schuldenerlass

07.02.2013

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Glück im Unglück haben die privat versicherten Hartz IV-Empfänger. Laut einem Bericht der FAZ profitieren sie von einem Schuldenerlass. Die Tageszeitung schreibt, dass die private Krankenversicherung (PKV) mit dem Bundessozialministerium vereinbart hat, privat versicherten Hartz IV-Empfängern die bisher aufgelaufenen Beitragsschulden zu erlassen.

(fw/ck) Ebenso wurde eine zwangsweise Umsiedlung von privat versicherten Hartz IV-Empfängern in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verworfen.

Der Schuldenerlass kam allerdings nur zustande, weil das Bundessozialgericht ein Versäumnis des Gesetzgebers ausbügeln musste, wonach Arbeitslosengeld II- (Hartz IV-) Empfänger nicht ihre vollen Beiträge zur PKV übernommen bekamen. Stattdessen waren die hilfsbedürftigen Privatversicherten gezwungen, in den Basistarif 24 wechseln, wo ihnen zulasten der Versichertengemeinschaft der PKV der halbe Beitrag erlassen wurde. Rund 2.200 der 8.500 Bedürftigen, die im Basistarif versichert sind, konnten vor dem Urteil ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.