Finanzfachwirt/-in (FH) ist anerkannt

07.02.2013

Ende März 2012 wurde die Finanzanlagenvermittlungsverordnung verabschiedet. Diese regelt u. a. den Nachweis einer Sachkunde bei der Vermittlung von Finanzprodukten. Der Abschluss Finanzfachwirt/-in (FH) wurde nun in die Liste der anerkannten Berufsqualifikationen aufgenommen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des CAMPUS ISTITUT hervor.

(fw/ck) Prof. Dr. Hubert Dechant, Leiter des Zentrums für Weiterbildung der Fachhochschule Schmalkalden, begrüßt die Aufnahme des/der Finanzfachwirt/-in (FH) als anerkannten Beruf. "Der öffentlich-rechtliche Studienabschluss ist eine der höchsten Ausbildungsstufen, die es in Deutschland für freie Finanzdienstleister seit dem Jahr 2003 gibt. Die ausdrückliche Bestätigung, dass der Abschluss Finanzfachwirt/-in (FH) das für die Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen erforderliche Fachwissen beinhaltet, ist nur konsequent." Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT, ergänzt: "Nachdem die lang geplante Verordnung jetzt verabschiedet ist, können die Absolventen des Studiums Finanzfachwirt/-in (FH) rechtzeitig ihre neue Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO beantragen."

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