Die Bayerische will Riester-Reform

03.05.2016

Dr. Herbert Schneidemann

Die ab nächstem Jahr geplante Absenkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung auf unter einen Prozentpunkt, erfordere vor allem bei dem Rentenkürzungs-Ausgleich Riester eine Reform.

2016-05-04 (fw/db) Die für Deutschland geplante Absenkung des Garantiezins bzw. Höchstrechnungszinses auf 0,9 Prozent im Jahr 2017 erfordere ein Gegensteuern in der Altersvorsorge-Politik um die Riesterrente als zusätzliche Altersvorsorge und als vor Jahren eingeführter Ausgleich für die Kürzung der staatlichen Rente attraktiv zu halten. "Um zu verhindern, dass die starre Anforderung des Beitragserhaltes zum Rentenbeginn die Riesterrente nur noch für extrem lange Laufzeiten ermöglicht, ist eine Flexibilisierung erforderlich. Dies würde auch die Renditechancen für den Kunden erhöhen", so Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische in einem Statement. „Am besten wäre es, wenn bei der Beurteilung des Beitragserhaltes die gesamte Laufzeit eines Vertrages, also auch die Rentenbezugsphase zugrunde gelegt wird, oder die Bürger können in einer gewissen Bandbreite die Balance zwischen Garantieniveau und Renditechance wählen. Das gäbe den Kunden mehr Freiheiten bei der Beteiligung am Produktivvermögen“, so der Versicherungschef aus München weiter. Insgesamt hält Lebensversicherungs-Experte Schneidemann die Senkung des Höchstrechnungszinses für zu überhastet: „Der Einführungstermin sollte auf 1. Juli 2017 oder Anfang 2018 verschoben werden, damit die sozialpolitischen Auswirkungen einer solchen Maßnahme bei den indirekt betroffenen Bereichen angemessen berücksichtigt werden können.“ Dietmar Braun