Bundesrat will § 6b EStG ändern

07.02.2013

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Der Bundesrat plant, den Paragraphen 6b im Einkommensteuergesetz zu ändern. Landwirte, die Investitionsrücklagen gebildet haben, um sie in sogenannte § 6b-Fonds zu investieren, müssen sich sputen.

(fw/ah) Jürgen Jost, Anbieter eines § 6b-Fonds in Garching bei München, gab gegenüber der Plattform Ratingwissen entsprechende Pläne des Bundesrats bekannt. Bis dato konnten sich Landwirte maximal vier Jahre Zeit für die Entscheidung lassen, ob sie Gewinne in Fonds investieren. Mit dieser Regelung könnte es ab Oktober 2010 vorbei sein. Nach geltendem Recht ist es möglich, Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in spezielle geschlossene Immobilienfonds zu investieren. Diese Fonds investieren in Immobilien und schütten Gewinne aus der Vermietung an ihre Anleger aus. Nach einer Laufzeit von 15 bis zwanzig Jahren werden die Immobilien verkauft und der Erlös unter den Anlegern aufgeteilt. Der Vorteil der geltenden Regelung für Landwirte wird in einer Vorlage für die Sitzung des Bundesrats klar benannt: "Die Anleger erzielen durch die Übertragung der stillen Reserven einen Steuerstundungseffekt, der über mehrere Jahrzehnte wirken kann."