BCA launcht Software-Update zur ESG-Profilierung

08.08.2022

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Seit vergangener Woche sind Vermittler dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden in der Anlageberatung abzufragen. Um Beratern, Haftungsdachpartnern und Versicherungsvermittlern die ESG-Beratung zu erleichtern, hat die BCA AG gemeinsam mit der BfV Bank für Vermögen AG ein Software-Update ihrer Plattform DIVA veröffentlicht.

Basis für die neue Regulierung in der Finanzbranche sind die EU-Taxonomie und die EU-Offenlegungsverordnung. Die Taxonomie legt dabei fest, was unter ökologisch nachhaltigen Anlageformen zu verstehen ist. Die Offenlegungsverordnung definiert Investitionen, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels geeignet sind, bzw. in welche Unternehmen aufgrund guter Unternehmensführung investiert werden kann. Hinzukommen Ausschlusskriterien, über die negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte vermieden werden sollen.

In sieben Schritten zum ESG-Profil

Rolf Schünemann, Vorstandsvorsitzender der BCA AG erklärt: „Die Regulierungsvorgaben für unsere Branche chancenorientiert umzusetzen, ist für uns als Unternehmen Anspruch und Ansporn zugleich. Die BCA Gruppe begegnet daher der regulatorischen Verpflichtung zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenz im Investmentbereich mit einem neuen digitalen Feature der Abwicklungsplattform DIVA. Hier erfolgt die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen in sieben kurzen Schritten, die in eine aussagestarke grafische Darstellung münden. Im Ergebnis werden dadurch individuelle Nachhaltigkeitsprofile auf einen Blick sichtbar und stiften für den Kunden einen Erkenntnisgewinn über die eigentliche Beratung hinaus. Die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen im Versicherungsbereich erfolgt über die bewährten Software-Lösungen unseres Kooperationspartners Franke und Bornberg.”

Laut Dr. Frank Ulbricht, Vorstandsvorsitzender der Bank für Vermögen, liegt eine Herausforderung der neuen Verpflichtung zur ESG-Präferenzabfrage im zeitlichen Ablauf der Regulierung. Die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen ist nun seit dem 02. August Pflicht. Die technischen Regulierungsstandards der EU (RTS) sind jedoch frühestens im Januar 2023 zu erwarten. Sie werden dann erst die Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten verbindlich regeln. Dadurch könnte es zu einem Missverständnis von präzisen Nachhaltigkeitsprofilen auf der einen und zunächst geringer Produktauswahl auf der anderen Seite kommen. „Die bisherige Datenlagen auf dem European ESG Template, der branchenweiten Plattform für die Fondsdatenverwaltung, ist noch überschaubar. Wir haben deshalb in Kooperation mit dem Finanz- und Analyseunternehmen Morningstar einen Produktfilter entwickelt, um in der Beratung für verschiedene Nachhaltigkeitsprofile konkrete Investmentlösungen anbieten zu können; dieses Angebot wird sukzessive erweitert und präzisiert”, so Dr. Ulbricht.

Gemäßigter Einstieg

Da die verbindliche Regelung der Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten noch aussteht, empfiehlt Rolf Schünemann Maklern einen moderaten Einstieg in die ESG-Profilierung. Es sei sinnvoll, vorläufig nur einen Teil der Anlage nach ESG zu allokieren und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachzujustieren. Das sei sowohl vom Gesetzgeber so vorgesehen, als auch durch das Update in der DIVA-Software so umsetzbar. Der Maklerpool bietet zusätzlich seinem digitalen Tool auch ein umfangreiches Weiterbildungsangebot für Finanzberater zum Thema ESG. (lb)