BCA begrüßt "Alte-Hasen-Regelung"

07.02.2013

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Wie der Bad Homburger Maklerpool BCA in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, begrüße das Unternehmen, dass in dem jetzt verabschiedeten Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen-Vermittler- und Vermögensanlagenrechts eine "Alte Hasen Regelung" enthält.

(fw/mo) "Die BCA begrüßt grundsätzlich, dass das jetzt verabschiedete Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen-Vermittler- und Vermögensanlagenrechts eine "Alte Hasen Regelung" - für Vermittler nach § 34c GewO, die bereits am 1.1.2006 tätig waren und die lückenlose Vorlage der Prüfberichte nachweisen können - enthält", betonte BCA-Vorstand Roland Roider und erklärt weiter: "Damit sei die Gleichbehandlung unabhängiger Finanzvermittler gegenüber Versicherungsvermittlern erfüllt. Ein Vermittler, der bereits viele Jahre einen festen und beständigen Kundenstamm hat, ist der beste Beweis für gute Beratung". Die BCA hatte sich schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens dafür ausgesprochen, erfahrene Finanzvermittler von einer zusätzlichen Prüfung auszunehmen.Auch die längere Stornohaftungszeit von künftig 60 Monaten in der Lebens- sowie privaten Krankenversicherung findet die Zustimmung Roiders. Damit könnte die Branche sehr gut leben. "Das führt zu mehr Bestandssicherheit im Interesse der Kunden", so das Vorstandsmitglied. Nicht zufrieden zeigt sich das Vorstandsmitglied mit der Deckelung der Provisionen in der PKV auf maximal neun Monatsbeiträge, wie es im VAG vorgesehen ist. Eine gesetzliche Regelung von Einkünften ist stets ein ordnungspolitischer Eingriff in die Verdienstmöglichkeiten der freien Vermittler. "Die Vermittler haben ein Anrecht auf adäquate Vergütung". Überhöhte Provisionen seien entgegen der öffentlichen Meinung schon jetzt eher die Ausnahme, schon gar nicht könnte von Missständen die Rede sein.