Airport Frankfurt: Nachts herrscht jetzt Ruhe

07.02.2013

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Aufatmen bei den Anwohnern von Deutschlands größtem Airport Frankfurt am Main. Per Gerichtsbeschluss wurde nun festgestellt, dass die Nachtflüge am Rhein-Main Flughafen nicht statthaft sind.

(fw/ck) Rüdiger Rubel, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die 17 Nachtflüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens, die vom Land Hessen gestattet waren, nicht erlaubt sind. Wie die Betriebstätigkeit nachts an den deutschen Flughäfen aussieht, ist ganz individuell. An manchen wird durchgearbeitet, also auch geflogen, bei anderen herrscht Nachtruhe. Mit dem Richterspruch aus Leipzig wurde nun auch endgültig das letzte Wort gesprochen, denn bei einem Streit über Verwaltungsrecht ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die letztmögliche Instanz. Die Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter trifft vor allen Dingen die Fraport als Betreiber des Frankfurter Flughafens sowie die Lufthansa, die dort mit ihrer Frachttochter Cargo Nutznießer der bisherigen Nachtflugregelung war.