Nach der Norm ist vor der Norm

28.02.2019

Dr. Klaus Möller, Geschäftsführer DEFINO Insitut für Finanznorm / Foto: © DEFINO

Vor kurzem wurde die neue DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ vorgestellt. Nun befindet sich die nächste Norm in Vorbereitung. Vor allem die aktuelle Regulierung spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Der zuständige Arbeitsausschuss beim Deutschen Institut für Normung nimmt mit einer DIN-Norm für die „Vermögens- und Risikoanalyse von Privatanlegern“ sein nächstes Projekt in Angriff. Der Ausschuss ist mit Repräsentanten wichtiger Marktteilnehmer aus den Bereichen Bank und Versicherung, aus Vertrieben, Verbänden und Initiativen sowie aus Verbraucherschutz und Wissenschaft besetzt. Projekte beim DIN begründen sich stets auf Initiativen aus der Wirtschaft. Das neue Normungsvorhaben ist bereits das dritte seiner Art, das vom Defino Institut für Finanznorm initiiert wurde.

Lücken bei Regulierung sollen geschlossen werden

Die Umsetzung von MiFID II und die demnächst erwartete FinVermV erfordert eine grundlegende Überarbeitung der im Jahr 2016 veröffentlichten DIN SPEC 77223, die denselben Titel trägt wie die geplante Norm. Diese Überarbeitung soll nun erfolgen und das Thema gleich von SPEC- auf die Norm-Ebene gehoben werden.  „Dabei wollen wir uns auf die Themen konzentrieren, die von der Gesetzgebung offengelassen wurden und der Klärung und Präzisierung bedürfen, zum Beispiel die Risiko-Profilierung und die Beschreibung von Risikoklassen“, beschreibt Klaus Möller, DEFINO-Vorstand und Obmann des Arbeits-Ausschusses beim DIN, den Auftrag, den sich das Gremiums selbst gestellt hat. „Mit der neuen Norm wollen wir ganz ausdrücklich von den Anlageberatern als verunsichernd wahrgenommene Regelungs-Lücken schließen und so konkrete Hilfestellung leisten.“

Die fachliche Arbeit an der „Vermögens- und Risikoanalyse für Privatanleger“ soll am 20. und 21. Mai 2019 beginnen. An der Mitarbeit interessierte Experten können sich bis dahin noch beim DIN (nadl@din.de) melden.

Mit Rücksicht auf die Sorgfaltspflicht gegenüber den Anlageberatern hat der Arbeitsausschuss die DIN SPEC 77223 zurückgezogen. „Wir wollen vermeiden, dass Berater womöglich mit Berufung auf die SPEC gegen Gesetze verstoßen“, so Ausschuss-Obmann Möller. (ahu)

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