Kritik vom GDV: Einheitlich heißt nicht verständlich
30.01.2014
freshidea - Fotolia.com
Es ist viel los derzeit in Europa. An allen Ecken und Enden werden neue Vorschriften und Richtlinien für die Finanzbranche konzipiert und diskutiert – unter anderem auch Informationen für Kleinanleger zu den so genannten PRIPs (Packeged Retail Investment Products).
(fw/hwt) Nun hat der europäische Gesetzgeber den Verhandlungsrahmen für den PRIPs-Trilog festgelegt. Grund genug für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Stellung zu den Basisinformationsblättern für Anlageprodukte zu nehmen. Dabei sind dem Verband drei Aspekte besonders wichtig: eine sachgerechte Begrenzung des Anwendungsbereichs, eine Konzentration auf vorvertragliche Produktinformationen sowie auf die wesentlichen Informationen im Basisinformationsblatt.
Für den GDV ist klar: Der Versuch, für möglichst viele Finanzprodukte ein einheitliches Produktinformationsblatt einzuführen, geht eindeutig zu Lasten der Vergleichbarkeit und fördert auch die Verständlichkeit nicht. Es sei nicht sinnvoll möglich, kurzfristige, spekulativ ausgerichtete Finanzinstrumente zur Vermögensanlage einerseits und monatlich besparte Altersvorsorgeprodukte mit lebenslangen garantierten Rentenzahlungen andererseits zu vergleichen.
Der GDV kritisiert, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission, der die Produktinformationspflichten eigentlich regeln sollte, vom Europäischen Parlament nun zu einer allgemeinen, extrem restriktiven Finanzmarktregulierung ausgeweitet werde. Vor allem seien dabei bestehende Regulierungen wie etwa Solvency II, IMD2 oder MIFID2 nicht berücksichtig worden.
Eine Kurzinformation, so heißt es vom GDV, sollte knapp und prägnant gefasst sein, um vom Kunden gelesen zu werden. Der Vorschlag vom Europäischen Parlament enthalte dagegen ein extrem umfangreiches PRIPs-KID mit zwei Klauseln, 14 Haupt- und 29 Unterpunkten, das zudem noch von einem vom Vermittler auszufüllenden Annex (Artikel 8) ergänzt wurde.