Wer darf sich „Die Bayerische“ nennen?

16.11.2018

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„Es kann nur eine Bayerische geben“. Diese Auffassung ist die Versicherungskammer Bayern führt deshalb seit zwei Jahren einen Rechtsstreit gegen die Versicherungsgruppe Die Bayerische. Nun könnte der Streit bald enden.

Seit dem Jahr 2012 firmiert die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. unter dem deutlich kürzeren und eingängigeren Namen „Die Bayerische“. Wenig begeistert von der Umfirmierung ist man bei der Versicherungskammer Bayern, mit 6.900 Mitarbeitern deutlich größer (die Bayerische hat ca. 450 Mitarbeiter) und mit einer seit 1811 bestehenden Tradition (die Bayerische: 1858) auch älter als der Konkurrent aus München ist. Zudem hieß die Versicherungskammer Bayern bis 1995 jahrzehntelang „Bayerische Versicherungskammer“, weshalb Kunden das Unternehmen heute noch als „Die Bayerische“ bezeichnen würden. Aus diesem Grund verklagte die Versicherungskammer Bayern im September 2016 den Konkurrenten aus der Landeshauptstadt wegen Irreführung – und scheiterte damit zunächst im vergangenen Herbst vor dem Landgericht München I.

Die Versicherungskammer Bayern gab sich mit dem Urteil nicht zufrieden und ging vor dem Oberlandesgericht in Revision. Die Versicherungsgruppe Die Bayerische konterte ihrerseits mit einer Gegenklage. In der gestrigen mündlichen Verhandlung forderte Richter Gunnar Cassardt nun die Parteien dazu auf, sowohl die Klage als auch die Gegenklage zurückzunehmen. Sollten die beiden Unternehmen der Aufforderung nicht nachkommen, stellte Cassardt die Abweisung sämtlicher Forderungen in Aussicht. Zudem gab er beiden Parteien auf den Weg, sich besser auf den Verkauf von Versicherungen zu konzentrieren „statt Reserven hier im Gerichtsaal liegen zu lassen.“

Zudem deutete das Gericht an, dass es kein Exklusivrecht auf die Nutzung des Namens "Die Bayerische" gäbe. „Damit wäre der für uns völlig überraschend gekommene Angriff der VKB auf unsere erfolgreich eingeführte Marke zurecht abgewehrt. Wir freuen uns darüber, dass es sich nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht abzeichnet, dass das Urteil der ersten Instanz bestätigt werden wird“, erklärt freut sich Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen. „Wir begrüßen eine Einigung, um den unnötigen Rechtsstreit nun endlich abzuschließen. Wir sind bereit, unsere Berufung zurückzuziehen, wenn dadurch die rechtliche Auseinandersetzung endgültig erledigt werden kann.“ (ahu)

www.diebayerische.de