Vertrieb geschlossener Fonds wird nicht unter Aufsicht der BaFin fallen

07.02.2013

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Eine Einigung zwischen Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium steht. Demnach wird der Vertrieb geschlossener Fonds nicht unter die Aufsicht der BaFin fallen. Dies geht aus einer Pressemeldung des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hervor.

Der AfW betonte, dass nun die geforderte gewerberechtliche Regulierung des Vertriebs offener und geschlossener Fonds frei sei. Vermittler geschlossener Fonds könnten aufatmen. Die große Gefahr, dass sie diese Assetklasse - und damit auch offene Fonds - zukünftig nur noch unter einem Haftungsdach vermitteln dürfen, konnte abgewendet werden. Das Wirtschaftsministerium strebt nun an, den Vertrieb offener und geschlossener Fonds vergleichbar mit dem Versicherungsvermittlerrecht gewerberechtlich zu regulieren.

"Geschlossene Fonds sollen nach AfW-Informationen dennoch Finanzinstrumente werden. Jedoch soll für sie die Bereichsausnahme wie für offene bzw. Investmentfonds gelten. Damit ist der Weg frei für eine gewerberechtliche Regulierung wie für Versicherungsvermittler" präzisiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Eine gewerberechtliche Regulierung analog zum Versicherungsvermittlerrecht könnte nun zahlreiche Kritikpunkte des Schäuble-Gesetzes entschärfen.

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