Gründung einer UG: Unternehmen ohne großes Stammkapital

17.08.2020

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Wer selbstständig ist, hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, diese Tätigkeit gesetzlich zu organisieren. Ob als Freiberufler, wie Journalisten, Ärzte, Anwälte oder Architekten. Oder in Form verschiedenster Unternehmensformen als offiziell Gewerbetreibender. Vielen Rechtsformen ist eines gemeinsam: Für die Gründung und Eintragung ins Handelsregister muss eine bestimmte Menge an Stammkapital vorgewiesen werden. Kapital, das längst nicht alle Start-Ups, Quereinsteiger oder Jungunternehmer vorweisen können. Ebenso können oder möchten Gründer in dieser Situation keine größeren Kredite aufnehmen, um das notwendige Stammkapital vorweisen zu können. Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) ist dann eine mögliche Lösung. Ganz ohne Stammkapital geht es aber auch hier nicht.

Nicht die häufigste, vermutlich aber die in Deutschland bekannteste Rechtsform von Unternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, besser bekannt unter dem Namen GmbH. Für die Gründung ist allerdings ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR vorzuweisen. Gerade Unternehmer, die noch am Beginn ihrer Laufbahn stehen, können soviel Geld meist nicht aufbringen. Eine Sonderform der GmbH ist die Unternehmergesellschaft (UG). Stammkapital muss auch hier eingebracht werden, jeder Gesellschafter muss mindestens einen Euro bereitstellen. Für Freiberufler dringend empfohlen, für Unternehmer gesetzlich vorgeschrieben ist eine strikte Trennung betrieblicher und privater Umsätze. Für die Transaktionen der betrieblichen Umsätze eignet sich z. B. das UG Geschäftskonto von Penta hervorragend.

UG-Gründung bietet Vorteile durch geringere finanzielle Risiken

Spitznamen für die UG sind „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“. Verächtlich sollte das aber keinesfalls klingen, schließlich bringt diese Rechtsform durchaus Vorteile mit sich – gerade, wenn der finanzielle Spielraum noch sehr begrenzt ist. So haften die Gesellschafter lediglich mit dem Vermögen innerhalb der UG, das Privatvermögen bleibt – anders als bei einer GmbH – unberührt. Zudem kann eine UG für alle Tätigkeiten und Dienstleistungen angemeldet werden. Eine weitere Besonderheit: Man kann als Gesellschafter auch gleichzeitig Angestellter seines Unternehmens sein, womit auch die eigenen Personalkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht und gewinnmindernd steuerlich abgesetzt werden können. Weitere Vorteile einer UG:

  • Schneller Einsatz vom Fremdgeschäftsführern, die nicht selbst Gesellschafter sind
  • Leichter Verkauf der eigenen Anteile
  • Die bei der UG anfallende Körperschaftssteuer ist oft günstiger als die Einkommenssteuer natürlicher Personen
  • Gesellschaftervertrag kann wesentlich variabler gestaltet werden als bei einer GmbH

Wie bei fast allen Dingen gibt es auch Nachteile

Natürlich gibt es auch bei einer UG gewisse Nachteile, die man bei der Entscheidung berücksichtigen sollte. Aufgrund des äußerst geringen Stammkapitals verlangt der Gesetzgeber, dass die Gesellschafter einen vorgegeben Ansparbetrag erwirtschaften. Bis dahin können die Überschüsse des Unternehmens nicht vollends ausgeschüttet werden, es besteht eine Ansparpflicht. Und selbst wenn eine Summe von 25.000 EUR erreicht ist, kann die UG nicht automatisch in eine GmbH umgewandelt werden. Hierzu ist eine mitunter recht aufwändige Umfirmierung notwendig. Ein durchaus gewichtiger Nachteil kann sich daraus entwickeln, dass die Rechtsform UG nach außen hin sichtbar macht, dass die Gesellschafter noch über wenig (Stamm-)Kapital verfügen. Dies kann bei Bonitätsprüfungen oder Kreditanfragen nachteilig sein. Zwar kein Nachteil, aber dennoch bedacht werden sollte, dass auch bei einer UG

  • eine vollständige Bilanzierungs- und Buchhaltungspflicht besteht,
  • strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn man gegen das GmbH-Gesetz verstößt,
  • Gewerbesteuerpflicht besteht.

Autor: G. Römer