Anlegerstärkungsgesetz auf 2011 verschoben

07.02.2013

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Das geplante Anlegerstärkungsgesetz wird frühestens Anfang 2011 in Kraft treten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD hervor, die dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. aus Berlin vorliegt. Dies teilte der AfW in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Die Bundesregierung plant demnach, erst in weitere Ressortabstimmungen zwischen den Ministerien zu gehen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass das Gesetz frühestens Anfang 2011 in Kraft treten kann.

Ursprünglich sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2010 beschlossen werden. Doch daraus wurde nichts, weil es zwischen Wirtschaftsministerium und Finanzministerium zur Zeit keine einheitliche Haltung zum Regelungsort einer künftigen Regulierung des freien Vertriebes gibt. Das Finanzministerium sieht die Einstufung von Anteilen an geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente und damit das Kreditwesengesetz (KWG) als richtigen Ort an, das Wirtschaftministerium präferiert die Gewerbeordnung (GewO).

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.300 Unternehmen.

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