Rechtsansprüche ohne Risiko

26.04.2016

ROLAND Gebäude

Dass viele Betroffene gerade aufgrund finanzielle Sorgen erst gar nicht versuchen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, weiß ROLAND-Partneranwalt Andreas Conzelmann von der Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner in Wiesbaden: „Es kommt häufig vor, dass Unfallopfer – trotz sehr guter Erfolgschancen – von einer rechtlichen Auseinandersetzung absehen, weil sie sich vor den Anwalts- und Gerichtskosten fürchten."

(fw/ rm) Der Anwalt weist darauf hin, dass eine Rechtsschutz-Versicherung Betroffenen in jedem Fall dabei helfen könne, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. „Nicht mal jeder fünfte Deutsche verfügt aktuell über einen Verkehrs-Rechtsschutz und verzichtet damit auf die Möglichkeit, risikofrei gegen unberechtigte Bußgeldbescheide vorzugehen, nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder sich nach einer fehlerhaften Fahrzeugreparatur mit der Werkstatt auseinanderzusetzen“, so der Jurist. Was die Verkehrssünden betrifft, zeigen sich außerdem regionale Unterschiede. Autofahrer aus Hessen haben es der Umfrage zufolge besonders eilig: 41 Prozent ließen sich bei ihrer Spritztour unfreiwillig ablichten und bekamen anschließend unerwünschte Post nach Hause. Auch in Niedersachsen (39 Prozent) und Baden-Württemberg (36 Prozent) blitzte es besonders häufig. Völlig abgeschlagen auf dem letzten Platz der Temposünder: Berlin! Unter den Hauptstädtern finden sich im Bundesländervergleich die wenigsten Geschwindigkeitsrowdys (17 Prozent) – dafür leben hier die meisten Falschparker (27 Prozent). Dass ein Verkehrsunfall nicht nur ärgerlich und unter Umständen teuer ist, sondern auch vor Gericht enden kann, mussten 15 Prozent der Befragten bereits am eigenen Leib erfahren. Von den Befragten mittleren Alters (45 bis 54 Jahre) hat bereits jeder Fünfte (20 Prozent) schon einmal einen Verkehrsunfall mit anschließendem Rechtsstreit erlebt. Bei mehr als der Hälfte aller Streitigkeiten (52 Prozent) ging es um die Schuldfrage. Außerdem häufige Ärgernisse: die Höhe des Schadens (27 Prozent) und Streit ums Schmerzensgeld (20 Prozent). Bei der Frage, ob der Rechtsstreit für die Betroffenen einen positiven oder negativen Ausgang hatte, zeigen sich gehaltsabhängige Unterschiede: Personen mit einem Nettoeinkommen von bis zu 2.000 Euro gewinnen deutlich seltener (60 Prozent) einen Rechtsstreit als finanziell besser Gestellte. Bei den Besserverdienern lag die „Gewinnquote“ bei 73 Prozent. www.roland-rechtsschutz.de