12 Fehler des BRSG

13.03.2018

Edgar Krieger, Vorstandsmitglied Arbeitskreis Presse & Medien Direktversicherungsgeschädigte e.V / Foto: © Edgar Krieger

Fehler 10 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Wer Geld in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, reduziert damit automatisch seine gesetzliche Rente. Nicht nur das, auch alle anderen Sozialleistungen bemessen sich am Bruttogehalt – ist das geringer, fallen nicht nur die gesetzliche Rente geringer aus, sondern auch Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Altersrente. „Finanztip“ hat die Probleme mit der Entgeltumwandlung sehr ausführlich dargestellt.

Es lohnt sich, das Kapital zu lesen. Übrigens, wer eigenverantwortlich per Entgeltumwandlung fürs Alter vorsorgt, reduziert damit nicht nur die eigene gesetzliche Rente, sondern auch das Beitragsaufkommen der Deutschen Rentenversicherung insgesamt und damit die gesetzliche Rente aller. „Dadurch verschärft sich das gesamtgesellschaftliche Problem der Rentenarmut“, wie Norbert Schönert trefflich bemerkt. Denn die Rentenversicherung und auch die anderen Zweige der Sozialversicherung verlieren natürlich Einnahme aufgrund der beitragsfreien Umwandlung der Gehälter von Millionen Arbeitnehmern.

Fehler 11 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Was ist, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt oder sein Unternehmen pleitegeht?

Im Gesetz zum Stellenwechsel steht beispielsweise überhaupt nichts. Für den Insolvenzfall gibt es den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) – da muss sich der Arbeitnehmer aber dahinterklemmen und um seine Ansprüche kämpfen. Was ist bei einem Jobwechsel? Ob jemand seinen Vertrag mitnehmen kann, hängt von der Art des Vertrags ab.

Wer eine Direktzusage oder einen Vertrag über die Unterstützungskassen hat, ist gekniffen.

Fehler 12 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Rendite – wie sieht es damit aus? Ganz schlecht. „Vor allem jüngere Arbeitnehmer sollten gut aufpassen“, schreibt die Verbraucherzentrale Bayern. „Wenn sich der Arbeitgeber nicht mit einem nennenswerten Beitragszuschuss einbringt, drohen deutliche Einbußen“, so der Altersvorsorgeexperte Merten Larisch. Je nach Alter sollte der Arbeitgeberanteil der Verbraucherzentrale Bayern zufolge wenigstens 40 Prozent betragen.

„So können auch spezifische Nachteile der betrieblich geförderten Vorsorgevariante aufgehoben werden“.

„Finanztip“ geht sogar noch einen Schritt weiter und rechnet das anhand eines Beispiels vor: „Im stark vereinfachten Basisfall, dass sich die Beiträge zur bAV nicht verzinsen, zahlt der Durchschnittsverdiener über 30 Jahre jeden Monat netto 100 Euro in den Vertrag und bekommt nur 82 Euro garantierte Nettorente heraus. Er müsste nach Renteneintritt mit 67 noch rund 37 Jahre leben, also 104 Jahre alt werden, damit er sein Geld wiederbekommt.

Fazit: Das lohnt sich auf keinen Fall! Angenommen, die bAV-Beiträge verzinsen sich mit zwei Prozent pro Jahr über 30 Jahre. Dann sieht die Sache etwas besser aus. Statt 82 Euro kann der Arbeitnehmer sich jetzt über eine garantierte Nettorente von 127 Euro pro Monat freuen. Damit er sein eingezahltes Geld wiederbekommt, müsste er noch 24 Jahre Rente beziehen – also 91 Jahre alt werden. Fazit: Das lohnt sich wahrscheinlich für die meisten Betriebsrentner immer noch nicht.“ Denn, das Problem, das die Ersparnis heute, die Lasten im Alter nicht ausgleichen kann, hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz eben nicht behoben.

Leserkommentar von Helmut Achatz, Vereinsmitglied Arbeitskreis Presse & Medien Direktversicherungsgeschädigte e.V.