12 Fehler des BRSG

13.03.2018

Edgar Krieger, Vorstandsmitglied Arbeitskreis Presse & Medien Direktversicherungsgeschädigte e.V / Foto: © Edgar Krieger

Fehler 8 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Fehler oder Vorteil – das sogenannte Garantieverbot lässt das ganze Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Makulatur werden. Wer immer auch eine Betriebsrente anbietet, er muss keine Garantie über die Beitragshöhe mehr abgeben. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Versicherte das Risiko selbst trägt. Im Gesetz heißt das wieder verklausuliert so: „Bei einer reinen Beitragszusage hat der Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung dem Versorgungsempfänger auf der Grundlage des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapitals laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen. Die Höhe der Leistungen darf nicht garantiert werden.“ Das heißt, die Versicherer müssen für Betriebsrenten nach dem Sozialpartnermodell keine Deckungsstöcke mit konservativen Anlagevorschriften mehr aufbauen.

Damit entfällt aber jedes Argument für eine Betriebsrente. Warum soll ein Beschäftigter einem Versicherer sein Geld geben, wenn er selbst, sprich der Versicherte, das Risiko übernimmt. Dann kann er sein Geld auch gleich selbst anlegen und spart damit Anfangsprovision, Verwaltungsgebühr und sonstige Kosten. Als Selbstentscheider hat der Versicherte deutlich niedrigere kosten, denn er muss keine teure Versicherungsadministration mitfinanzieren, die ja auch noch etwas am Versicherten verdienen will. Mit dem Garantieverbot hat Nahles die Betriebsrente ad absurdum geführt.

Wahrscheinlich ist ihr das aber nicht bewusst – wie auch, Nahles ist seit 1988 in der SPD, sie ist Literaturwissenschaftlerin (neuere und ältere Germanistik) und hat darüber hinaus Politikwissenschaften studiert. In diesem Geist ist auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz verfasst. Wie soll sie wissen, dass Gebühren Rendite kosten – je höher die Gebühren, desto geringer die Rendite. Das lernt jeder Betriebswirtschaftsstudent im ersten Semester.

Fehler 9 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Bei einer staatlich geförderten Zusatzrente darf es nicht sein, dass die eigentlichen Gewinner Versicherungsunternehmen sind. Wenn der Staat das Rentenniveau senkt, muss er auch für einen Ausgleich sorgen. Wie das funktioniert, zeigt unser nördlicher Nachbar Schweden. Schweden hat eine effiziente Form kapitalgedeckter Altersvorsorge als Ergänzung zur staatlichen Rente aufgebaut. Schwedische Arbeitnehmer legen 2,5 Prozent ihres Lohns jeden Monat zur Seite. Der Clou dabei, die schwedischen Altersvorsorger können wählen, in welchen der rund 800 Fonds im System sie einzahlen. Wer damit überfordert sein sollte, zahlt in den staatlich verwalteten Fonds ein. Dieser staatlich verwaltete Fonds AP7 Såfa hat seit 2000 eine durchschnittliche jährliche Rendite von 6,5 Prozent pro Jahr erwirtschaftet, trotz zwei Börsencrashs. Die Kosten belaufen sich pro Jahr auf 0,13 Prozent für den Aktienfonds und auf 0,05 Prozent für den Rentenfonds. Obwohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die verschiedenen Altersvorsorgesysteme in anderen europäischen Ländern untersucht hat, darunter auch das schwedische Modell, geht sie in ihrem Betriebsrentenstärkungsgesetz mit keinem Wort darauf ein.

Wer nach „Schweden“ sucht, bekommt keine Treffer.

Das heißt, Nahles wirft die Altersvorsorge den Versicherern zum Fraß vor. Denn, von Renditen und Kosten wie in Schweden können deutsche Betriebsrentner nur träumen. Kapitallebensversicherungen und Investmentfonds kassieren weit mehr als die 0,13 Prozent.

Das schwedische Modell ist bezogen auf Rendite und Risiko deutlich effizienter als die deutsche Altersvorsorge-Flickschusterei.

weiter auf Seite 5