Skireisen nur mit gutem Versicherungsschutz

06.12.2022

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Die schneebedeckten Berge locken viele Skibegeisterte auf die Pisten.Eine wichtige Ergänzung ist die Absicherung von Unfällen sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten über eine private Unfallversicherung.

„Skifahrerinnen und Skifahrer, die es ins Ausland zieht, sollten unbedingt an eine Auslandsreisekrankenversicherung denken. Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, die von der Krankenkasse nicht gedeckt sind“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine wichtige Ergänzung ist die Absicherung von Unfällen sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten über eine private Unfallversicherung.

Ohne Auslandsschutz wird der Rücktransport zur Kostenfalle

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für vorübergehende Auslandsreisen eine der wichtigsten Versicherungen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversorgung besteht – und auch nur in Höhe der im Reiseland üblichen Leistungen. Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist hingegen nicht mitversichert. „Zieht sich beispielsweise ein Skifahrer bei einem Sturz eine schwere Verletzung zu und muss deshalb zurück in die Heimat, müsste er die Kosten des Krankenrücktransports selbst tragen. Gerade aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, für den Auslandsaufenthalt zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen“, so Boss. Auch für Privatversicherte kann die Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig sein, insbesondere, wenn ihre private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nicht übernimmt.

Sofern Reisende unter chronischen Krankheiten leiden, ist ein privater Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen unter Umständen nicht möglich. „Dann sollten sich gesetzlich Versicherte unbedingt vor Reiseantritt an ihre Krankenkasse wenden“, so Boss.

Übrigens: Mit einem Bier auf der Après-Ski-Party riskieren Versicherte bei einigen Anbietern ihren Versicherungsschutz. Denn in den Vertragswerken einiger Reiseversicherer verstecken sich Klauseln, die Leistungen nach Alkohol- oder Drogenkonsum ausschließen. Verbraucher sollten daher darauf achten, dass medizinische Behandlungen nach dem nicht-suchtbedingten Konsum von Rausch-/Betäubungsmitteln (z. B. Alkohol oder Drogen) mitversichert sind.

Haftpflichtversicherung gehört zur Grundausstattung

Schädigt man bei einer Skifahrt eine andere Person, können die finanziellen Folgen immens sein. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Im Schadenfall leistet sie Schadensersatz an die geschädigte Person. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – notfalls auch vor Gericht. Teilweise müssen Skifahrer eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen – z. B. in den Skigebieten in Italien.

Unfallversicherung zahlt Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze

Verletzt man sich bei einer Skifahrt und trägt eine Invalidität davon, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie greift in der Regel weltweit und kann einen möglichen Kapitalbedarf sichern, der nach einem Unfall entsteht – beispielsweise für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung.

Müssen Wintersportler aufgrund eines Unfalls von Rettungskräften geborgen werden, können Kosten im fünfstelligen Bereich anfallen. „Man sollte daher unbedingt darauf achten, dass die Unfallversicherung auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze in ausreichender Höhe übernimmt“, erläutert Boss. Hierfür sollten Kosten von etwa 25.-30.000 Euro abgesichert sein.

Arbeitskraftsicherung: Schwere Skiverletzungen können Job kosten

Verletzen sich Skibegeisterte so schwer, dass sie ihren Job nicht mehr ausüben können, leisten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eine vereinbarte monatliche Rente. Diese Absicherungen zählen auch unabhängig von Skireisen zu den wichtigsten Verträgen. (ml)