Was ändert sich 2017?

01.12.2016

Mit dem Jahr 2017 kommen auch viele Veränderungen an Land © ValentinValkov fotolia.com

Sozialleistungen und Sozialabgaben

Gesetzliche Rentenversicherung:

Arbeitnehmer mit hohem Einkommen werden ab Januar 2017 durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung belastet. Diese Grenze steigt in den alten Bundesländern von 6.200 auf 6.350 Euro brutto im Monat. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, der zahlt dann 14 Euro mehr im Monat. In den neuen Bundesländern steigt der Satz gleich um 300 Euro, und zwar von 5.400 auf 5.700 Euro brutto pro Monat. Gut verdienende Beschäftigte im Osten müssen dann mit einer Beitragssteigerung um 28 Euro rechnen. Die gleiche Summe steuert der Arbeitgeber bei.

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:

Auch hier wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Das Limit steigt von 4.237,50 Euro auf 4.350 Euro brutto pro Monat. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro. Für gut verdienende Beitragszahler bedeutet dies eine Mehrbelastung von 9,50 Euro im Monat, wenn das Gehalt die Bemessungsgrenze übersteigt. Darüber hinaus erheben fast alle gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge, so dass der Mehraufwand noch höher ausfallen kann. Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es die Verdienstgrenze, bis zu der Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind. Diese Grenze steigt 2017 auf 4.800 Euro pro Monat. Nur wer zwei Jahre hintereinander mehr verdient, kann sich privat krankenversichern.

Gesetzliche Pflegeversicherung:

Zum 1. Januar tritt die dritte Stufe des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Sie bringt mehrere Neuerungen für Versicherte: Erstens werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Sie sollen vor allem Versicherten mit geistiger Beeinträchtigung besser Rechnung tragen. Geistige und körperliche Einschränkungen werden künftig gleichermaßen erfasst und in die Pflegebedürftigkeit einbezogen. Zweitens erhöhen sich die Leistungen der Pflegeversicherung in allen Bereichen und Pflegestufen. So zahlt die Kasse jetzt für häusliche Pflege bis zu 1.995 Euro; bislang waren es maximal 1.612 Euro. Im Gegenzug müssen gesetzlich Versicherte einen Wermutstropfen schlucken: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent; Kinderlose zahlen künftig 2,8 Prozent.

Flexi-Rente:

Zwar schon das Rentenalter erreicht, aber dennoch bereit, zumindest teilweise, zu arbeiten? Für solche Arbeitgeber gibt es nun das Flexi-Rentengesetz, das Menschen zwischen 63 und 67 Jahren eine bessere Kombination von Teilrente und Teilzeitarbeit und somit einen langsam Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll. Die bislang geltende starre Hinzuverdienstgrenze fällt somit weg. Ab Januar wird Rentnern ab einem Alter von 63 Jahren, die mehr als 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen. Dies gilt auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Zudem erhöhen Bezieher einer vorgezogenen Vollrente, die trotzdem weiterarbeiten, mit den Beitragszahlungen ihre künftigen Rentenansprüche. Außerdem können Versicherte früher und flexibler als bisher zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und so Rentenabschläge ausgleichen.

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