Kein Risiko ohne Chance

02.02.2017

Daniel Zindstein / Foto: © Zindstein Vermögensverwaltung GmbH

Betrachtung der Chancen

Wir wollen heute bewusst die Chancen in einigen dieser Themenfelder suchen, da diese meist oft übersehen werden.

Trump arbeitet Wahlprogramm ab

Zunächst einmal interpretieren wir die Vorgehensweise von Trump so, dass er mit den vielen Dekreten lediglich seine Wahlversprechen abarbeitet, um später keinem Vorwurf ausgesetzt zu sein, dass er nicht das umsetzt, was er versprochen hat. Ein etwaiges Scheitern der Themen im Zeitablauf könnte somit elegant anderen Verantwortlichen in die Schuhe geschoben werden. Zum Beispiel dem Kongress, dem Senat oder der Justiz. Er schafft sich dadurch zumindest Freiräume.

Darüber hinaus sind durchaus Chancen abzuleiten, wobei wir uns zugegebenermaßen auf die ökonomischen Themen fokussieren.

Steuerpolitik könnte sinnvoll sein und dynamisierend wirken

Ganz grundsätzlich sind die USA, was die Belastung der Unternehmen betrifft, ein Hochsteuerland. Eine Senkung der Steuersätze von 35% auf 20% wäre sehr attraktiv und würde bedeutende wirtschaftliche Aktivität nach Amerika zurückholen. Wobei erwähnt sein sollte, dass große, exportorientierte Konzerne, wie Google oder Apple bereits heute viel weniger Steuern bezahlen, der Effekt also hier etwas geringer wäre. Jedoch für die breite Wirtschaft und vor allem kleine und mittelständische Unternehmen wäre es ein Segen.

Cashflow-Besteuerung könnte innovativ sein

Eine Steuerbelastung von 35% auf Importe aus dem Ausland! Ein Schreckgespenst für alle Ökonomen und ein vermeintlicher Rückfall in protektionistische Zeiten vor dem 1. Weltkrieg. Doch bei näherer Betrachtung könnte ein nicht unattraktives Steuermodell dahinterstecken, das auch international Schule machen könnte. Trump hat vor, das klassische Steuersystem, das die Wertschöpfung im Inland besteuert, durch ein am realen Cashflow (Def: Inländische Verkaufserlöse minus inländische Kosten und Investitionen) orientiertes Modell zu ersetzen. Das würde eine Sofortabschreibung von Investitionen ermöglichen, während Schuldzinsen nicht mehr abzugsfähig wären. Exporterlöse blieben steuerfrei, während Erlöse aus dem inländischen Weiterverkauf der Besteuerung unterliegen würden. Die ausländische Wertschöpfung wird also mit inländischer Steuer nachbelastet, während die inländische Wertschöpfung, die in Exportgütern steckt, steuerfrei bliebe. Natürlich würde dadurch ein importiertes deutsches Auto mit 35% Steuer belastet. Das würde aber für ein in den USA produziertes Auto eines US-Herstellers genauso gelten. Im Übrigen wären deutsche Exporteure von Investitionsgütern (z.B. Maschinenbauer) davon nicht betroffen, da die Ausgaben hierfür als Investitionen direkt abzugsfähig und somit gegenüber dem jetzigen Modell sogar begünstigt wären. Alles in allem liegt auch hier die Chance in der näheren Betrachtung.

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