DREI Experten – EIN Thema

12.04.2018

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finanzwelt: Ein aktuell wichtiges Thema bei der BU-Absicherung, das für große Diskussionen in der Branche gesorgt hat, ist die spontane Anzeigeobliegenheit. Wo sehen Sie hier Probleme und Haftungsgefahren für Vermittler? Jöhnke » Muss der Kunde bei den Gesundheitsfragen Dinge mitteilen, wonach der Versicherer gar nicht gefragt hat? Nach der VVG-Reform ist es grundsätzlich nicht mehr nötig, ungefragt Auskunft zu erteilen. Aber es gibt aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, die im Einzelfall auch anders entschieden hat. Wenn es sich um eine so relevante Sache handelt, die die Gefahr erhöht, berufsunfähig zu werden, muss man das dem Versicherer mitteilen, auch wenn er danach nicht fragt. Ich halte das Thema speziell dann für haftungsträchtig, wenn ein Produkt nur aufgrund der verkürzten Gesundheitsfragen ausgewählt wurde, weil man hier diverse Angaben nicht machen muss. Schwalb » Wichtig ist: Der Vermittler muss verstehen, dass es nicht mehr nur darum gehen kann, wie kriege ich jemanden irgendwo unter? Ich weiß, der Kunde kann mit der Vorerkrankung nur bei denen untergebracht werden, die nicht explizit danach fragen. Unser Ansatz ist aber, das Ganze konzeptioneller zu sehen und schon im Vorfeld das Thema der Haftung zu berücksichtigen. Wie wird so etwas gegenüber dem Versicherer und dem Kunden kommuniziert? Wie wird es dokumentiert?

finanzwelt: Aber sehen Sie diesbezüglich auch Handlungsbedarf bei Versicherern? Und wie können diese hier punkten, ohne immer über den Preis zu gehen? Schwalb » Wir sind ja leider nicht in der Produktentwicklung. Wir können uns nur anschauen, wo heute die Probleme sind, die uns beschäftigen. Eines der Probleme ist, dass es immer schwieriger wird, einzelne Berufsgruppen zu versichern. Durch die unsägliche Aufsplittung der Berufsgruppen werden die Kollektive immer kleiner. Damit wird das Ungleichgewicht der Beitragskalkulation immer größer. Und wir können in der Folge gewisse Berufsgruppen gar nicht mehr versichern.

finanzwelt: Das ist generell ein Problem der Branche: Immer weiter weg vom Solidarprinzip des Kollektivs hin zur kleinsten Risikogruppe. Kann man das nicht ändern? Kaiser » Das ist leider ein Wunschdenken, da in dieser Branche nicht alle an einem Strang ziehen. Derjenige, der die Risikoklassifizierung als erster aufhebt, bekommt dann diejenigen, die bei den anderen nicht billiger versichert werden können. Damit geht seine Mischkalkulation nicht mehr auf. Und das macht keiner. Wenzel » Ich habe einmal beim Kartellamt angefragt. Das Kartellamt würde es sehr kritisch beäugen, wenn auf einmal alle Versicherer die Berufsgruppendifferenzierung rückgängig machen würden. Als Vermittler darf ich da aber nicht jammern, da ich ja an dem Problem schuld bin. Ich suche am Markt die günstigste Lösung, decke im Zweifel zu günstig kalkulierten Risiken ein und schaffe instabile Kollektive. Ein Zurück ist hier keine Lösung. Schwalb » Wenn wir in der Branche nicht in der Lage sind, diese Problematik aufzulösen, macht es eventuell der Gesetzgeber.

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