P&R: Insolvenzverwalter will verklagt werden

09.10.2019

Foto: © SOMKID - stock.adobe.com

Es klingt völlig kurios: Ein Insolvenzverwalter fordert von ehemaligen Anleger eines insolventen Unternehmens Schadensersatz, in der Hoffnung, dass diese gegen ihn klagen. Das passiert nun tatsächlich im Fall P&R.

Diese Meldung dürfte viele ehemalige Investoren von P&R aufgeschreckt haben: Ende August berichtete das Manager Magazin, dass sich die P&R-Insolvenzverwalter von der Kanzlei Jaffé nun auch an P&R-Kunden wenden würden, deren Investment schon längst den Rückkaufpreis erhalten haben (finanzwelt berichtete).  Laut einem Bericht des Handelsblattes hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé bereits 25 Alt-Anleger angeschrieben und fordert von diesen zwischen 9.000 und 30.000 Euro zurück. Dabei seien gezielt Anleger ausgesucht worden, „die aller Voraussicht nach in der Lage sind, eine entsprechende Klage auch zu führen“.

Bei den Schadensersatzforderungen geht es dem Insolvenzverwalter wohl nicht um Geld, sondern um die Klärung der Rechtslage: So müssen laut § 134 der Insolvenzordnung Insolvenzverwalter sogenannte „unentgeltliche Leistungen“ anfechten, wenn diese innerhalb von vier Jahren vor der Pleite erfolgt sind. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Geschäftsführer kurz vor der Pleite Angehörige oder Geschäftspartner auf Firmenkosten Geschenke machen. Daher sind auch Scheingewinne, die bei Schneeballsystemen entstehen, anfechtbar. Bislang ist aber noch nicht eindeutig geklärt, ob diese Regelung auch bei den Ex-Anlegern von P&R angewandt werden kann. So gibt es dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, ob der Insolvenzverwalter die Mietzahlungen anfechten muss oder nicht. Deshalb hat Jaffé nun die Ex-Anleger angeschrieben und hofft, dass diese gegen ihn klagen und somit die höchstrichterliche Rechtsprechung auslösen. (ahu)