Böse Überraschung für Ex-P&R-Anleger?

30.08.2019

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Die Zahl der von der Pleite des Containerinvestors P&R betroffenen Anleger ist so groß, dass die Gläubigerversammlungen in der Olympiahalle München stattfinden müssen. Nun könnte die Zahl der Betroffenen weiter steigen: Es könnten auch Anleger in das Verfahren involviert werden, deren P&R-Investments längst abgewickelt sind.

Wie das Manager Magazin berichtet, wenden sich die P&R-Insolvenzverwalter der Kanzlei Jaffé jetzt auch an Kunden, die vor Jahren bei P&R Container erworben haben, aus deren Nutzung eine Zeit lang die Miete kassiert und dann den Rückkaufpreis erhalten haben. Als Begründung führen die Juristen an, dass die Insolvenzordnung unter bestimmten engen Voraussetzungen vorsehe, „dass vor der Insolvenz ausgezahlte Gelder wieder an die Insolvenzmasse zurückgezahlt werden müssen“. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters zu prüfen, ob Rückforderungsansprüche in Bezug auf früher an Altanleger geleistete Zahlungen bestehen würden. Ob die Insolvenzverwalter allerdings ein Recht haben, auf die Gelder der früheren P&R-Investoren zurückzugreifen, muss wohl der Bundesgerichtshof klären. Durch eine sogenannte Hemmungsvereinbarung, die potenziell betroffene Anleger unterschreiben müssen, solle verhindert werden, dass die Ansprüche in der Zwischenzeit verjähren. Anleger, die diese Hemmungsvereinbarung nicht unterschreiben, könnten laut Manager Magazin von Jaffé verklagt werden.

Um die Rückforderungen erfolgreich durchführen zu können, müssten die Insolvenzverwalter laut Anlegeranwalt Marc Gericke von der Kanzlei Goeddecke in Siegburg  nachweisen, dass es sich um ein Scheingeschäfte gehandelt habe und die Auszahlungen daher rechtswidrig erfolgt seien. Bislang habe noch kein Gericht abschließend die Frage geklärt, ob es sich tatsächlich um ein betrügerisches Schneeballsystem gehandelt habe. Nicht zur Aufklärung des Sachverhaltes wird ein Strafprozess gegen P&R-Gründer Heinz Roth beitragen: Dieser wird wegen des schlechten Gesundheitszustandes des Angeklagten nicht zustande kommen (finanzwelt berichtete).

Wie viele Betroffene wird es geben?

Die Insolvenzverwalter machten laut Manager Magazin keine Angaben darüber, wie viele frühere P&R-Kunden von den Rückforderungen betroffen sein könnten und um welches Volumen es sich handeln würde. Auch darüber, bis zu welchem Zeitpunkt die Rückforderungen erhoben würden, äußersten sich die Insolvenzverwalter nicht. Als Begründung gaben sie an, man wolle damit eventuelle Spekulationen über den Umfang der Maßnahmen vermeiden.

Doch wenn eine solche Bekanntmachung einmal in der Welt ist, lassen sich Spekulationen jedoch nur schwer vermeiden. So geht laut Manager Magazin Marc Gericke davon aus, dass bis ins Jahr 2014 abgewickelte Verträge betroffen sein könnten. Die Zahl der Betroffenen könnte also deutlich steigen, selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es viele Wiederanleger gibt. (ahu)