Warum Betreuer regelmäßig Maklervollmachten kündigen und was Sie dagegen tun können

18.05.2021

Steffen Moser / Foto: © Professionelle Generationenberatung

Immer wieder kündigen gerichtlich bestellte Betreuer bestehende Maklervollmachten zwischen Makler und Kunden. Ein aktueller Fall soll klar machen, warum dies geschieht und was jeder Makler, Vermittler, Berater mit seinen Kunden aktiv dagegen tun kann.

Anfang April 2021 kündigte ein gerichtlich bestellter Betreuer die bestehende Maklervollmacht zwischen Makler und seinem Kunden Herrn F..

Aus Sicht des Betreuers ist dies rechtlich absolut richtig. Auch der Makler kann nichts mehr dagegen tun, dies wäre vorher möglich gewesen.

Was war passiert?

Herr F. hatte Anfang März einen schweren Verkehrsunfall, lag ca. 2 Wochen im Koma und aktuell immer noch in der Klinik. Er lebt mit seiner Lebenspartnerin und den beiden Kindern in ihrem Häuschen im Norden von Bremen oberhalb der Weser. Der Makler begleitet die junge Patchwork-Familie seit ca. 10 Jahren. Gemeinsam haben sie das Einfamilienhaus finanziert, notwendige Risiken versichert und die Altersvorsorge aufgebaut.

Da Herr F. seit dem Unfall geschäftsunfähig ist, hat das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt. Dieser kümmert sich seitdem um die Organisation der gesundheitlichen Behandlungen, nimmt die Post entgegen und kümmert sich um sämtliche finanzielle Angelegenheiten. Auch die Kontovollmacht für die Mutter von Herrn F., die schon seit vielen Jahren bei der Sparkasse besteht, hat er gekündigt. Sobald Herr F. die Klinik verlassen kann und seine Anschlussheilbehandlung antritt, entscheidet der Betreuer in welcher Rehaklinik diese sein wird. Frau S., die Lebensgefährtin, hat keine Möglichkeiten für ihren Partner zu entscheiden.

Warum ist dies so?

Sobald ein Volljähriger aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen Betreuer. Dies ist im § 1896 BGB klar geregelt. Und hier so passiert. Wenn man sich die Jahresberichte aus dem Zentralen Vorsorgeregister anschaut, geschieht dies im Durchschnitt der letzten 10 Jahren täglich über 630 Mal bundesweit. Und ca. ¼ der betroffenen Personen sind im Alter zwischen 25 und 39 Jahren, genau wie Herr F.. Die vom Betreuungsgericht eingesetzte Person unterliegt den Regelungen des Betreuungsrechts lt. BGB, egal ob es sich um einen Angehörigen oder einen Berufsbetreuer handelt.

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