Vergleich von Stromanbietern: Was beim Wechsel beachtet werden muss
15.07.2021
Der Stromverbrauch steigt in vielen Haushalten stetig an – Anbieter zu vergleichen spart in den meisten Fällen bares Geld. Bild: © sirastock - shutterstock.com
Kündigungsfristen beachten
Wer seinen Stromanbieter wechseln möchte, der muss vorher natürlich seinen bisherigen Vertrag kündigen. Oft erklären sich die neuen Anbieter bereit, dies für den neuen Kunden zu übernehmen, was aber nicht immer von Vorteil ist. Die Bearbeitungszeit beträgt hier nämlich nicht selten bis zu sechs Wochen. Wenn man als Verbraucher beispielsweise aus der Grundversorgung, diese Verträge haben fast immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, in einen alternativen Tarif wechselt, kann das Angebot des neuen Stromversorgers kontraproduktiv sein.
Prinzipiell sollte man also auf die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen achten, denn sie gelten im Normalfall. Allerdings gibt es ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, das dem Verbraucher in bestimmten Situationen zusteht. Dazu gehört etwa:
- Eine nicht durch Maßnahmen des Staates veranlasste Erhöhung der Strompreise (das Sonderkündigungsrecht gilt zwei Wochen ab dem Erhalt der Ankündigung)
- Die Stromversorgung kann durch den bisherigen Versorger nur durch einen höheren Preis gewährleistet werden
- Am neuen, außerhalb des Versorgungsgebiets liegenden Wohnort kann der bisherige Anbieter die Stromversorgung nicht leisten
Hat man kein Sonderkündigungsrecht, wird man die vertragliche Frist einhalten müssen. Diese liegt je nach Stromanbieter zwischen einer und sechs Wochen zum Vertragsende. Ausnahme sind Verträge im Bereich der Grundversorgung, bei denen man eine Kündigungsfrist von zwei Wochen hat.
Aspekt des Umweltschutzes wird immer wichtiger
Immer mehr Verbrauchern, die den Stromanbieter wechseln möchten und dazu einen Vergleich von Strompreisen durchführen, ist der Schutz der Umwelt wichtig. Daher wird verstärkt nach Stromversorgern geschaut, die Ökostrom-Tarife anbieten bzw. ihren Strom prinzipiell aus Quellen für erneuerbare Energien gewinnen. Das können Erdwärme-, Solar- oder Windkraftanlagen sein. Auch Wasserkraftwerke sowie Biomasse-Kraftwerke erzeugen „sauberen“ Strom.
Hier sollte man aber genau hinschauen. Denn laut Öko-Label Experten gewinnt nicht jeder Stromanbieter den angebotenen Strom ausschließlich aus Öko-Quellen, sondern ergänzt ihn durch Energie aus Kohle- oder Kernkraftwerken. Daher ist es sinnvoll, sich beim Vergleich auch die Zusammensetzung des gelieferten Stroms anzusehen und nach Öko-Siegeln Ausschau zu halten. Diese nennen sich unter anderem:
- Grüner Strom Label
- Ok-Power
- Renewable Plus (wird zusätzlich aus Klär- oder Deponiegas gewonnen)
- TÜV Nord Cert GmbH (kann auch aus Gruben- Klär- oder Deponiegas bestehen)
- TÜV Süd AG (siehe TÜV Nord Cert GmbH)
In Sachen Öko-Siegel ist es wichtig zu wissen, dass manche Anbieter von sauberem Strom ganz bewusst keines dieser Siegel bzw. Label beantragen. Ziel dabei ist es, sich von Mitbewerbern abzusetzen, die zwar Öko-Stromtarife haben, aber auch fossile Brennstoffe zur Stromerzeugung nutzen.
Falls die Möglichkeit besteht, kann man seinen Strom übrigens auch selbst produzieren. Das funktioniert mithilfe von Fotovoltaik-Anlagen, die es nicht nur fürs Dach gibt, sondern auch im Kleinformat für den Balkon. Solche Balkon-Solarpaneele (auch Plug & Play-Solaranlagen genannt) müssen von der Vermietergemeinschaft mehrheitlich genehmigt und auf Wunsch der deutschen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur ab einer Erzeugerleistung von 600 Watt angemeldet werden.
Fazit – Vergleich von Stromanbietern vor dem Wechsel ist sinnvoll
Wer vor einem Wechsel seines Stromanbieters einen Strompreisvergleich macht, der senkt die Energiekosten und schützt die Umwelt. Erstens findet man durch einen solchen Vergleich fast immer einen günstigeren Versorger. Zweitens kann man durch die Wahl eines Ökostrom-Tarifs etwas für die Umwelt und gegen den Klimawandel tun. Wichtig ist es, sich die Konditionen anzuschauen und auf die Kündigungsfrist des alten Stromvertrags zu achten. Im Idealfall steht einem ein Sonderkündigungsrecht zu.