Das sollten Sie wegen unerwünschter Mails wissen
16.12.2020
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Noch mehr Vorsicht als bei Phishing-Mails ist bei Malware-Mails angesagt, die schädliche Software wie Viren, Trojaner oder Würmer im Anhang haben. Das Problem: Die Anhänge sehen oft aus wie harmlose Word- oder PDF-Dokumente. Ein besonders gefährliches Malwareprogramm ist laut den ARAG Experten „Emotet“. Hierbei erhalten User eine Mail mit einem Worddokument, das angeblich wichtige Informationen zur Coronapandemie oder zu Produktrechnungen beinhalten soll. Wenn der User den Anhang öffnet erscheint eine gefälschte Aufforderung, Word zu aktualisieren, bevor man den Inhalt lesen kann. Statt der „Aktualisierung“ öffnet man jedoch einen Trojaner, der in der Lage ist, E-Mails zu lesen und geschickt zu beantworten. In einigen Fällen führt ein Befall zur Infizierung mit weiterer Schadsoftware oder sogar zum kompletten Kontrollverlust über den eigenen Computer. Unter dem Begriff „Ransomware“ oder „Erpressungssoftware“ werden Viren zusammengefasst, die den User zum Erwerb eigentlich sinnloser Software veranlassen, um den Schädling loszuwerden.
Auch bei Kommentaren lauern Gefahren
Bei vielen Webseiten und in sozialen Medien gibt es eine Kommentarfunktion oder ein Forum. Hier hat sich der „Comment Spam“ breitgemacht: So werden mittels einer spezialisierten Software kurze Texte generiert, die oberflächlich auf den Inhalt des jeweiligen Forumbeitrags abgestimmt sind und einen Link auf eine andere, schädliche Webseite enthalten. Laut den ARAG Experten ist vor allem bei Sätzen wie „Unter folgendem Link findet ihr eine Zusammenfassung“ Vorsicht geboten Zudem sollten bei willkürlich platzierten Angeboten für günstige Darlehen die Alarmglocken läuten.
Auch Smartphones sind gefährdet
Dank der Erfindung des Smartphones ist heute für den Zugang zum Internet gar kein Computer mehr nötig. Auch Nutzer der mobilen Endgeräte sind nicht vor der Gefahr durch Spams oder Viren gefeit. Hinzu kommt noch die Gefahr durch Messenger-Apps. Dabei bekommen die User von einer unbekannten Nummer eine sogenannte „dringende“ oder „unheimliche“ Nachricht. Wenn man daraufhin den Chat öffnet, macht sich die Schadsoftware an die Arbeit: Im schlimmsten Fall stürzt das ganze Smartphone ab und es bedarf viel Mühe, es wiederherzustellen. Ernstere Viren können sogar auf persönliche Daten zugreifen oder den Nutzer in Kostenfallen locken. Da es sich beim Versand von Schadprogrammen oder Phishing-Mails um eine Straftat handelt, können Betroffene Strafanzeige stellen.
Unerwünschte Newsletter
Um ihre Kunden auf dem Laufenden zu halten nutzen viele Organisationen und Unternehmen regelmäßige Newsletter. Da Werbung per E-Mail grundsätzlich verboten ist, muss eine Newsletteranmeldung nach der DSGVO im Double-Opt-In-Verfahren erfolgen: Der Nutzer trägt seine Daten in ein Anmeldeformular ein, worauf der Anbieter eine Mail mit einem Bestätigungslink versendet. Der Anbieter darf den Newsletter erst nach der Bestätigung verschicken. Wer einen Newsletter erhält, den er nicht ausdrücklich angemeldet oder bestätigt hat, kann von dem Anbieter verlangen, von der Maillisten entfernt zu werden. Seriöse Anbieter haben hierfür einen Link eingefügt, der sich meist ganz unten befindet. Wenn dies nicht der Fall ist, raten die ARAG Experten dazu, den Verantwortlichen per Mail zu kontaktieren. Wenn der Absender den Abmeldewunsch mehrfach nicht beachtet muss er mit einer Abmahnung rechnen.
Hilfestellung bei Problemen
Auf der Webseite der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) kann man den Erhalt unerwünschter E-Mails oder sonstige rechtswidrige Internetinhalte melden. Einfach die passende Kategorie für die Beschwerde auswählen und die Anweisungen befolgen. Sofern eine Rufnummer im Spiel ist, kann man den Fall auch bei der Bundesnetzagentur melden. Das Bundesamt für Sicherheit in Informationssicherheit (BSI) gibt Tipps, wie Nutzer ihren Rechner schützen können. (ahu)