Das ist nun (nicht ) möglich
26.11.2020
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Wohl noch nie zuvor wurden in Deutschland innerhalb weniger Monate so viele neue Regelungen erlassen wie in diesem Jahr. Der Überblick kann da schnell verloren gehen. Die ARAG informiert über die wichtigsten Regelungen für Weihnachten und Silvester.
Ein „Wellenbrecher“, um uns allen ein relativ normales Weihnachtsfest zu ermöglichen: Dieses Ziel wird mit dem seit Anfang des Monats verhängten „Lockdwon light“ verfolgt. Jedoch wirken die Maßnahmen nicht in dem gewünschten Maße. Aber statt deshalb über eine Strategieänderung nachzudenken, zieht die Politik nun den Schluss, diese Maßnahmen zu verlängern und teilweise sogar zu verschärfen. Die gestern beschlossenen neuen Regelungen gelten bis zum 20. Dezember. Wenn bis dahin das Infektionsgeschehen nicht signifikant zurückgegangen ist, ist eine Verlängerung um weitere 14 Tage vorgesehen.
Doch noch vor Weihnachten wollen sich die Ministerpräsidenten und Angela Merkel in ein weiteren Online-Treffen darüber verständigen, wie eine mittelfristige Anschlusslösung aussehen soll (ob es die wirklich geben wird, dürfte angesichts des seit Monaten schon nicht vorhanden Weitblicks allerdings fraglich sein). Die ARAG-Experten informieren darüber, was in den nächsten Wochen für die Bevölkerung gilt. So sind private Treffen mit Freunden oder innerhalb der Familien nur noch mit einem weiteren Haushalt und maximal fünf Personen erlaubt. Nicht dazu zählen hingegen Kinder bis 14 Jahre.
Kein Weihnachten und Silvester wie sonst
Traditionell ist Weihnachten eines der wichtigsten Familienfeste und wird oft im größeren Familienkreis gefeiert. Noch größere Feiern, vor allem mit Freunden, finden meist an Silvester statt. Doch das ist in diesem Jahr nicht möglich, auch wenn die Kontaktbeschränkungen für diese Zeit etwas gelockert wurden: So dürfen sich zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar bis zu zehn Personen treffen, auch wenn sie aus mehr als zwei Haushalten stammen. Nicht dazu zählen Kinder bis 14 Jahre. Damit keine Corona-Viren als „unfreiwillige Weihnachtsgeschenke“ verteilt werden, rät die Bundesregierung dazu, vor Familientreffen eine „Schutzwoche“ einzuhalten, bis sicher ist, dass es keine Krankheitssymptome gibt. Dass etwa die Hälfte aller Corona-Erkrankungen symptomlos verläuft und auch symptomlose Infizierte ansteckend sind, ist offenbar noch nicht bis ins politische Berlin durchgedrungen.
Wer den Jahreswechsel verschlafen will, hat in diesem Jahr gute Karten: So rät die Bund-Länder-Runde, generell auf Böllern zu verzichten. Ein explizites Verbot gilt aber nur auf belebten Straßen und Plätzen. Weil die Definition „belebt“ eine sehr starke Auslegungssache ist, obliegt es den Kommunen zu regeln, wo genau das Verbot gilt. Mit den Maßnahmen soll verhindert werden, dass Einsatz- und Hilfskräfte zu Silvester zusätzlich belastet werden und Kapazitäten im Gesundheitssystem freigehalten werden.