PIM-Insolvenzverfahren eröffnet

02.12.2019

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Vor dem Landgericht Offenbach hat das Insolvenzverfahren gegen die PIM Gold GmbH begonnen. Bis die Anleger wissen, ob und wie viel Geld sie erhalten, wird allerdings erst in einigen Monaten feststehen.

Im September erschütterte ein neuer Anlageskandal die Branche: Gegen die PIM Gold GmbH wurde der Verdacht erhoben, dass nach Art eines Schneeballsystems aus neu eingeworbenen Kundengeldern die Zinserträge ausgezahlt wurde, die durch den Kauf und das Recycling von Altgold erwirtschaftet wurden. Zugleich stellte das Unternehmen einen Insolvenzantrag (finanzwelt berichtete). Vor dem Landgericht Offenbach wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet, in dem Dr. Renald Metoja von der Kanzlei EISNER Rechtsanwälte zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.

„Nachdem bisher die Sicherung des Vermögens im Vordergrund stand, beginnt jetzt im eröffneten Verfahren die Bestandsaufnahme der Passiv-Seite“, erläuterte Metoja. Alle bei PIM Gold erfassten potenziellen Gläubiger bekommen in den nächsten Wochen Post vom Insolvenzverwalter. Darin enthalten ist ein Formular zur Forderungsanmeldung sowie alle weiteren notwendigen Informationen dazu. Zusätzlich sind die Informationen auch auf der Seite www.pim-gold.com verfügbar.

Wie viele Anleger insgesamt betroffen sind, wird sich später herausstellen. „Die genaue Zahl der Gläubiger und die Höhe der offenen Forderungen, wird sich erst nach Abschluss der Forderungsanmeldung zeigen“, so Dr. Metoja, zu dessen gesetzlichem Auftrag als Insolvenzverwalter gehört, sämtliche Forderungen der Gläubiger festzustellen und zu überprüfen. Aktuell sind in den Datenbanken von PIM Gold ca. 12.000 Kunden mit ca. 30.000 Verträgen zu finden.

Parallel dazu sucht Dr. Metoja nach Möglichkeiten und Ansatzpunkten, um die Insolvenzmasse zu vergrößern. Zudem geht er  weiterhin der Frage nach, wo sich Gold sowie andere Vermögenswerte befinden und prüft gleichzeitig, welche Ansprüche gegen Vermittler oder Dritte zugunsten der Insolvenzmasse eventuell geltend gemacht werden können.

Wann und in welcher Höhe die Gläubiger mit Quotenzahlung rechnen können, lässt sich erst nach vollständiger Erfassung der Insolvenzmasse genau sagen. Dann steht auch fest, wie viele berechtigte und durchsetzbare Forderungen von Gläubigern dieser gegenüberstehen. „Bis alle dafür nötigen praktischen und juristischen Fragen geklärt sind, können in einem solchen Verfahren Monate vergehen“, so Metoja. (ahu)