Permanent mit einem Bein im Gefängnis?

27.12.2019

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Branchenübergreifend bestimmen derzeit vermeintliche Managerfehler die Schlagzeilen der Medienlandschaft: So sehen sich bekannte internationale Großbanken dem Vorwurf der Geldwäsche, manipulierter Zinssätze oder der Umgehung internationaler Sanktionen ausgesetzt. Auch in der Automobilbranche bewegen Fehlentscheidungen des Managements (Stichwort „Schummel-Software“) und die daraus entstandenen Folgen die Menschen und Gerichte. Weitere Beispiele für falsche Führungsentscheidungen stellen die gegenwärtigen Fluggesellschaften- und Reiseveranstalter-Pleiten dar – mitsamt vorhandenen Insolvenzlücken. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass Unternehmen verstärkt entsprechende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (D&O-Policen) für hauseigene Führungskräfte abschließen, um sich vor möglichen fatalen Folgen eines Managementfehlers abzusichern. Problematisch wird es indes für die Führungskraft, wenn das Unternehmen eine „Light-Variante“ als Versicherungsschutz als ausreichend empfindet.

Der Herbst ist die Zeit der fallenden Blätter und des Regenwetters – und zumindest in Bezug auf Teile der D&O-Branche der Bekanntgabe von schlechten Resultaten. So verkündete der GDV die wesentlichen Zahlen von 33 D&O-Versicherern für das Geschäftsjahr 2018. Im Ergebnis konstatierten die Gesellschaften Bruttobeiträge in Höhe von 247 Mio. Euro (Zuwachs um 5,6 % ggü. Vorjahr). Auf der andern Seite beträgt die Schadenquote nach Abwicklung jedoch satte 113 % – was einen Anstieg um 25 % bedeutet. Einschneidend haben sich einzelne Großfälle auf die Schadenhöhen ausgewirkt. Doch auch im KMU-Segment liegen zumindest die Schadenmeldungen laut Marktinsidern höher als in der Vergangenheit. Schwindendes Vertrauen in die Managerkasten quittieren Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherer mit wachsenden Schadenersatzforderungen, auch aufgrund ausufernder Schutzgesetze. So bescheren DSGVO-Verletzungen den Leitenden umsatzstarker Unternehmen ggf. eine bis zu 20 Mio. Euro hohe Strafe.

Ist Unternehmens- gleich Managerschutz?

Diesbezüglich schirmt eine Manager-Haftpflichtversicherung vorhandene Aktionäre und andere Gesellschafter des Unternehmens vor Verlusten ab, die Manager ggf. im Firmenvermögen verursachen. Dabei stellen D&O-Unternehmens-Policen den Manager als „wesentlichen Risikofaktor“ in den Mittelpunkt des versicherten Interesses, der Unternehmenserfolge erheblich gefährdet. Entsprechend unsicher wird die Managerposition im Schadenfall. Weder Schweigerecht noch Unschuldsvermutung gelten, sondern Schadenobliegenheiten und Auskunftspflichten sind zu erfüllen. Verschweigt ein betroffener Manager Teile des Schadenhergangs, um sich nicht zu belasten, gefährdet er den Deckungsschutz für sich, seine Führungskollegen und sein Unternehmen.

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