Nichts zu meckern

30.06.2022

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Früher drehte sich alles nahezu allein um den Preis und die Progressionsstaffeln. Doch das ist lange vorbei – private Unfallpolicen sind heute kräftig aufgerüstet und springen selbst dort ein, wo sonst guter Rat teuer ist. Das freut die Kunden. Und die Versicherer, die nicht viel Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Der Markt der Unfallversicherung zeigt sich nach Erkenntnissen von M&M in den vergangenen Jahren recht unaufgeregt. Die Tariflandschaft sei sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr stabil – zeige aber eine enorme Preisrange. In der Beratungspraxis finde die Unfallversicherung im Rahmen der Existenzsicherung einige Wege, um sich zu behaupten. Um die Unfallversicherung im Spektrum der Existenzsicherung einzuordnen, müsse sie im richtigen Kontext gesehen werden. Sie sei weder angetreten, um eine komplette Existenz zu sichern, noch um die Arbeitskraft abzusichern. Ihr Auftrag sei es, unvorhergesehene Kosten, die durch einen Unfall entstehen, abzusichern. Die Leistung ist als Einmalzahlung vorgesehen, kann aber auch um eine Rente erweitert sein. Sie ist darauf aus-gelegt, die im Falle einer Invalidität entstehenden Kosten, beispielsweise im Rahmen von Umbaumaßnahmen, abzufedern oder zu kompensieren.

Zudem führen nicht alle von der Unfallversicherung abgedeckten Beeinträchtigungen auch zur Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers. Auch in der Übergangszeit, bis beispielsweise die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erfolgt, kann es von Vorteil sein, Kapital aus einer Unfallversicherung im Rücken zu haben. Da die Unfallversicherung den Invaliditätsgrad in Abhängigkeit zu einer Gliedertaxe stellt und nicht wie in der BU die Einschränkung bezogen auf den Beruf die Leistung bestimmt, grenzt sie sich auch hier ab. Der Verlust eines Beines würde in der Unfallversicherung, losgelöst vom Beruf zum Beispiel eine 70 %-ige Invalidität bedeuten, während die BU eventuell für den klassischen Büroangestellten nicht leistet und dem Dachdecker vielleicht die volle Rente auszahlt. Insgesamt deckt die Unfallversicherung, insbesondere bei körperlich tätigen Berufen wie dem Dachdecker die nicht überschaubare Grauzone zwischen „gesund“ und „berufsunfähig“ häufig ab.

Eine Unfallversicherung findet vor diesem Hintergrund sowohl im Zusammenspiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und weiteren Komponenten der Existenzsicherung ihre Daseinsberechtigung als auch in Einzelfällen als alleinige Absicherung. In seltenen Fällen kann die Unfallversicherung aufgrund von Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers tatsächlich die einzige Option sein, Risiken abzusichern. Grund hierfür ist die schmale Gesundheitsprüfung, die beim Abschluss einer Unfallversicherung als Sachversicherung erfolgt. Sie ermöglicht oft noch eine bezahlbare Absicherung, denn Unfall und Vorerkrankung werden im Gegensatz zu Vorerkrankung und Berufsunfähigkeit in keinen Zusammenhang gebracht.

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